Zu den Sonderrücklagen bei Müllgebühren
Wir würden einen Vier-Personen-Haushalt jährlich etwa um 160 DM oder 80 € entlasten können.
Die durchschnittliche Gebührenbelastung eines Leipziger Bürgers lag im Jahr 2000 nach den Angaben des Freistaates Sachsen bei 120,33 DM. Da der angrenzende Landkreis bei 144 DM lag, konnte der uninformierte Bürger meinen, er sei in Leipzig gut dran. Doch weit gefehlt. Unter den 29 Kreisen und kreisfreien Städten Sachsens belegt die Stadt Leipzig den 27. Rang.
Und wer die Voten aus dem Fachausschuss anschaut, der wird feststellen, dass die Antworten der Verwaltung den Stadträten der CDU, der SPD und der Bürgerfraktion wieder genügen, weiter so es ist ja nicht unser Geld. Das unser Antrag unbedingt der vollständigen Ausführung bedarf werde ich gleich darstellen, doch ein paar prinzipielle Bemerkungen zu der Rücklagenproblematik.
Zieht man die durchschnittlichen Rücklagen von 1995 bis zum Jahr 2000 heran, über andere Angaben verfügen die Stadträte nicht, (49.761.000:450.000=110:5=22 DM sowie Verzicht 8.548000:450000=19 DM), und hätte man ernsthaft an eine Rückführung an der Bürger gedacht, wie es das Gesetz fordert, dann hätte sich die durchschnittliche Gebühr über fünf Jahre von 120,33 auf 79,33DM gesenkt und wir hätten uns dort eingeordnet wo wir hin gehören. In die erste Bundesliga aber für den Bürger und nicht gegen diesen. Wir hätten dann nämlich den fünften Platz gemeinsam mit dem Muldentalkreis und wir setzen uns nicht des heimlichen Hohnes eben dieses Kreises aus.
Wir würden einen Vier-Personen-Haushalt jährlich etwa um 160 DM oder 80 € entlasten können.
Die Kollegen der anderen großen Fraktionen meinen, dass mit dem Verwaltungsstandpunkt dem Anliegen unseres Antrages Genüge getan ist.
· Der erste Punkt verlangt von der Verwaltung, uns eine Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen von 1990 bis heute zu geben. Schon damit tut sich der städtische Betrieb schwer. Soweit ich es sehe, bin ich der einzige Stadtrat Leipzigs, der eine Übersicht über die Zuführungen und Entnahmen über den Zeitraum hat. Ich habe mir diese vom Rechnungsprüfungsamt geholt. Aber wenn ich über eine Entwicklung spreche, dann gehört da eine Aufgabenkritik zu.
Die Fraktion stellt fest, der erste Punkt ist nicht erfüllt und muss erledigt werden.
· Im zweiten Punkt fordern wir eine Prognose auf die Zukunft der Rücklagen. Da gibt es einige vage Aussagen im Verwaltungsstandpunkt, aber eine Nachvollziehbarkeit der Angaben ist weiterhin nicht gegeben. Vor allem muss doch irgendwo genauer auf dem Bescheid des Regierungspräsidiums vom 17.02 eingegangen werden. Dort steht:
Im Rahmen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ist der verbliebene Rücklagenanteil zu übertragen. Das ist insofern bedeutsam, wenn die bereit 2001 angeforderte Gebührenkalkulation wirksam wird.
Ich füge hinzu, es ist vor allem von Bedeutung, weil wir wissen wollen, wie die Entnahme der Rücklagen für den Bau Gaithainer Straße die Gebühren entlasten. Und damit sich da niemand Illusionen macht, auch die Abschreibungen für die Fremdnutzungen müssen gebührenmindernd auf den Müllpreis wirken.
Wir stellen fest, dieser Teil des Antrages ist nicht erfüllt.
· Und im letzen Teil fordern wir eine Prognose. Auch die ist nicht plausibel dargestellt.
Wir stellen fest, dieser Teil des Antrages ist nicht erfüllt.Liebe Stadträte der anderen Fraktionen, einigen wir uns und verlagen wir einfach von der Verwaltung dass sie das macht was wir wollen und nicht das was sie gerne tut oder nicht tut.
