Zu den KfZ-Zulassungen: Durchdachte Politik statt blindem Aktionismus!
Derzeit befindet sich die Stadtverwaltung Leipzig vor herausfordernden Konsolidierungsprozessen. Leider hat die Stadtspitze den Haushaltsantrag „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen!“ (VIII-HP-10289-NF-03) zur Aufgaben- und Organisationsuntersuchung mit einer deutlichen inhaltlichen Schlagseite zum Anlass genommen, die Verwaltung und die Eigenbetriebe einer von der Absicht der Stelleneinsparung getriebenen Untersuchung zu unterziehen.
Die Kolleginnen und Kollegen der CDU befleißigen sich seit Wochen nunmehr nicht etwa als verlässliche Sachwalter dieses Beschlusses, sondern überfrachten wohl in Erkenntnislage des bevorstehenden Oberbürgermeisterwahlkampfes des dauerhaften „Treibens neuer Säue“ durch die Stadt.
Am 15.04.2026 reichten sie, medial begleitet, den sogenannten Kettensägenantrag zur Streichung von Dezernentenpositionen aus der Hauptsatzung und Umstrukturierungen von Verwaltungsstrukturen und Kultureigenbetrieben zum Wirtschaftsdezernat ein. Gleich eine Woche später, am 23.04.2026 folgte der heute befasste Antrag zur Übertragung der aufgaben der Kfz-zulassung an die Bürgerservicebüros.
Aus all dem spricht Aktionismus, keineswegs aber durchdachte und validierte Politik für einen etwaigen Prüfprozess.
Zur Kfz-zulassung: Ich will nicht aus Ausschusssitzungen zitieren, allerdings steht im Raum, die Kfz-Zulassung ab dem 1. Juli 2027 als Aufgabe an den Bund zu geben. Zugleich ist die Kfz-Zulassung etwas mehr als nur die Übereinstimmungsprüfung von Anschriften und Identitäten. Die Zulassungsbehörde erbringt eine Reihe von Dienstleistungen und erfüllt auch Gefahrenabwehraufgaben: Sicherstellung des Versicherungsschutzes, Gültigkeit der Hauptuntersuchung, Abstellen von Fahrzeugmängeln mit Vorführungen, Prüfung von Steuer- und Gebührenrückstände, Prüfung der Fahrzeuge nach Fahndungsausschreibungen und gestohlenen Fahrzeugen etc.
Alles in allem eine nicht zu unterschätzende Aufgabenpallette. Dahinter liegen Fachverfahren, die Aufgaben werden durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Die Aufgabenpallette der Bürgerservicebüros liegt wiederum deutlich anders.
In der Gesamtschau halten wir weder den Antrag noch den Verwaltungsstandpunkt für zustimmungsfähig. Wir werden den Antrag ablehnen und uns zum VSP enthalten.

