Vereinshäuser energetisch aufwerten, Solardächer fördern!
Leipzig will bis 2024 klimaneutrale Stadt werden. Auch die Leipziger Kleingartenvereine wollen gern einen Beitrag zur damit verbundenen Energiewende leisten. Sinnvoll dafür wäre aus unserer Sicht eine energetische Aufwertung von Vereinshäusern, z.B. durch PV-Anlagen, die es in dreistelliger Zahl in Leipzig gibt.
Anders als die einzelnen Laubendächer (hier ist allerdings eine Stecker-Solaranlage derzeit noch nicht genehmigungsfähig, nur Inselanlagen sind statthaft) sind die Vereinshäuser meist direkt an die Versorgungsleitungen der Leipzig Netz AG angeschlossen und haben eine große Dachfläche. Hier können mit einer größeren Anlage mehrere Solarpaneele montiert und eine entsprechende Leistung erzeugt werden. Die Vereinshäuser benötigen ganzjährig Energie, z.B. für Heizung, Büroräumlichkeiten, Beleuchtung (darunter auch Wegebeleuchtung), sodass eine hohe Auslastung der PV-Anlage gegeben ist. Die überschüssige Energie kann dann ins Netz eingespeist werden, der gesamte Verein profitiert von einer möglichen Rückvergütung – und nicht wie bei einer Stecker-Solaranlage der einzelne Gartenpächter. Die Vereine könnten damit ihren eigenen Stromverbrauch reduzieren, was der gesamten Kleingärtnergemeinschaft zugutekommt und leisten zugleich einen Beitrag zur Energiewende der Stadt Leipzig.
Einzelne Inselanlagen auf den Laubendächern, z.T. mit Batterien/Akkus, leisten keinen Beitrag zur Energiewende, ganz im Gegenteil: Wegen des Einsatzes von materiellen Ressourcen bei der Herstellung der Paneele und Akkus sowie des begrenzten Einsatzes in den Sommermonaten ist die Anschaffung wirtschaftlich wenig sinnvoll. Die Brandgefahren solcher Anlagen im Hochsommer durch Überhitzung lasse ich hier mal außer Acht.
Die Kosten für eine größere PV-Anlage auf den Vereinshäusern inkl. der Installation belaufen sich allerdings im fünfstelligen Bereich – eine Investition, die Kleingartenvereine ohne finanzielle Unterstützung alleine nicht leisten können.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem vorliegenden Antrag.

