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Der Hund ist Familienmitglied, Sozialpartner, Seelentröster und für viele Menschen

Susanne Scheidereiter

Sehr geehrter Herr OBM,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste-

der Hund ist längst mehr als ein Haustier. Er ist Familienmitglied, Sozialpartner, Seelentröster und für viele Menschen – gerade für Ältere oder Alleinstehende – oft der wichtigste tägliche Kontakt nach draußen. Hunde bringen Menschen zusammen, fördern Bewegung, Verantwortung und nicht zuletzt- ein lebendiges Miteinander in unseren Stadtteilen.

Kurz gesagt: Hunde leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag in unserer Gesellschaft – still, verlässlich und ohne Forderungen. Umso sorgfältiger sollten wir damit umgehen, wie wir als Kommune den Umgang mit ihnen und ihren Halterinnen und Haltern regeln. Denn eine Hundesteuersatzung ist mehr als ein Gebührenkatalog – sie ist auch ein Ausdruck unserer gesellschaftlichen Haltung.

Die vorliegende Neufassung der Hundesteuersatzung wirft aus meiner Sicht mehrere grundsätzliche Fragen auf. Zunächst zur Zielsetzung: Die Hundesteuer ist historisch keine Lenkungssteuer im engeren Sinne, sondern eine kommunale Einnahmequelle. Wenn wir sie jedoch deutlich erhöhen oder differenzieren, ohne dies klar zu begründen, senden wir ein problematisches Signal an verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und Hundehalter. 

Besonders kritisch sehen wir als Linke die soziale Dimension. Eine pauschale Steuer trifft alle gleich – unabhängig von Einkommen oder Lebenssituation. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen, für Rentnerinnen und Rentner oder Singlehaushalte kann eine höhere Hundesteuer eine spürbare Belastung darstellen. Das ist umso schwieriger, wenn man bedenkt, welche soziale und gesundheitliche Rolle Hunde für genau diese Gruppen häufig spielen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass die Ermäßigung für Leipzigpassinhaber:innen für das 1. Tier um 50 % des Steuersatzes beibehalten wird. So hatten wir es in unserem Änderungsantrag gefordert. 

Sinnvoll ist es außerdem, dass die Zusatzbesteuerung für sogenannte „gefährliche oder Listenhunde“ erst einmal außer Kraft gesetzt ist. „Verhaltensauffällige“ Hunde sollten innerhalb des nächsten Kalenderjahres als solche klar definiert werden und erst dann über eine zusätzliche Kostenerhebung entschieden werden. Die Beißstatistik wird in Sachsen im Übrigen nicht von sogenannten „Kampfhunden“ angeführt, sondern vom Schäferhund.

Hinzu kommt: Eine steigende Hundesteuer führt nicht automatisch zu mehr Ordnung, Sauberkeit oder Sicherheit. Verantwortungsvolles Verhalten lässt sich nicht besteuern – es braucht Aufklärung, Kontrollen und ein ausgewogenes Regelwerk. Wer jedoch allein über den Geldbeutel reguliert, riskiert, dass Hundehaltung zum Luxus wird oder Tiere gar nicht mehr angemeldet werden. Sinnvoll ist es hier, wie geplant dem kommenden EU- Recht zum Chippen der Hunde entgegen zu kommen und dies auch finanziell zu belohnen.

Schließlich vermisse ich in der Neufassung jedoch eine klare inhaltliche Verknüpfung zwischen Steuer und Zweck. Wenn wir mehr Geld einnehmen wollen, dann sollten wir auch transparent sagen, wofür: für mehr Hundewiesen, mehr Abfallbehälter, bessere Kontrolle oder Präventionsarbeit. Ohne diese Klarheit bleibt der Eindruck, dass hier vor allem Mehreinnahmen erzielt werden sollen – auf Kosten einer Gruppe, die in der Regel Verantwortung übernimmt.

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