Strategische Allianz
Weiterhin geht es um die Sicherung der jährlichen Ausschüttungen für den Haushalt und sehr wichtig die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze sowie die zukünftige Nutzung der vorhandenen Kapazitäten der Stadtreinigung.All diese Anforderungen können erfüllt werden. Es bleibt allerdings ein Restrisiko, dass beide Firmen die Ausschreibung nicht gewinnen.
Mit der Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission vom September 2001 müssen die bis zum Jahr 2007 abgeschlossenen Entsorgungsverträge neu vergeben werden. Bisher ist bekannt, dass die Laufzeit der neuen Verträge grundsätzlich fünf Jahre betragen soll, die Vertragsgebiete in der Regel weiterhin Landkreise und kreisfreie Städte sind. Das sind Gebiete, für die Zuständigkeit eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne der Verpackungsordnung besteht.
Ausgeschrieben wird das zur Zeit der Ausschreibung praktizierte System. Durch die DSD AG wurde Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Durch die Stadt sollte unabhängig von der heutigen Entscheidung geprüft werden, ob sich rechtliche Ansprüche aus der vorzeitigen Aufhebung des Leistungsvertrages ergeben.
Mit der uns heute vorliegenden Drucksache werden die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der geplanten Ausschreibung geschaffen.
Das sind aus meiner Sicht, die in den vergangenen Jahren bewiesene wirtschaftliche Zuverlässigkeit, die Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb, das Vorhandensein der notwendigen technischen Infrastruktur, die vorhandene Erfahrung beim Sammeln und Sortieren von Wertstoffen, die Erarbeitung eines Konzeptes für die Durchführung der Aufgabe sowie die notwendige wirtschaftliche Flexibilität.
Für die PDS-Fraktion ist es wichtig, dass sich Leipzig frühzeitig auf diese Aufgaben einstellt. Schließlich geht es um die Sicherung des Einflusses der Stadt und des Stadtrates. In diese Richtung zielt auch der erste Teil unseres Ergänzungsantrages, in den Aufsichtsräten mind. Einen Vertreter des Stadtrates zu etablieren.
Weiterhin geht es um die Sicherung der jährlichen Ausschüttungen für den Haushalt und sehr wichtig die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze sowie die zukünftige Nutzung der vorhandenen Kapazitäten der Stadtreinigung.
All diese Anforderungen können erfüllt werden. Es bleibt allerdings ein Restrisiko, dass beide Firmen die Ausschreibung nicht gewinnen. Was passiert dass mit den Arbeitnehmern und den vorhandenen Kapazitäten? Hierzu sollte in Vorbereitung es Betriebsüberganges im BA Stadtreinigung und mit den zuständigen Personalräten weiter beraten werden.
Ein anderes Problem. Hat unsere heutige Entscheidung Auswirkungen auf die Höhe der Abfallgebühren? Dazu und zum DSD wird Herr Engelmann ergänzende Bemerkungen machen.
Ich möchte hier außerdem dafür plädieren, dass die strategische Allianz offen ist für Beteiligung weiterer kommunaler Interessenten (Rest des Leipziger Landes, Halle). Mit der Möglichkeit über Leipzig den Altkreis Leipziger Land hinaus wirksam zu werden, sind dafür Voraussetzungen vorhanden.
Aussage zum Zeitrahmen. Aus der Vorlage ist nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt die Gesellschaften arbeitsfähig sein sollen. (Frühsommer, Mitte 2002).
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe schon daraufhingewiesen, ein Schwerpunkt für uns ist die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und der tariflichen Bedingungen der betroffenen Beschäftigten. In diesem Zusammenhang ist es uns unverständlich, dass das Beteiligungsverfahren gemäß SächsPersVG gegenüber dem Personalrat des Eigenbetriebes Stadtreinigung äußerten Sie, Herr Tschense in dieser Woche Ihrer Verärgerung über überstürzte und zu späte Anhörungen.
In unserem vorliegenden Fall war ausreichend Zeit (10 Wochen) und Sie wissen, dass die Beteiligung der örtlichen Personalräte eine notwendige Voraussetzung für die Beschlussfassung ist. Außerdem hätten mit einer rechtzeitigen Einbeziehung Irritationen und unnötige Diskussionen in der Belegschaft verhindert werden können. Im zweiten Teil unseres Ergänzungsantrages beantragen wir eine Aussage der Verwaltung zu den tariflichen Bedingungen der Beschäftigten beim Übergang in die neue Gesellschaft. Es ist unser erklärter Wille, das die sozialen Arbeitsplatzinteressen der Beschäftigten weitestgehend berücksichtig werden. (Tarifautonomie-Intention) Deshalb ist für uns die Aussage der Stadt eine wichtige politische Willenserklärung und Selbstbindung als Mehrheitsgesellschafter der Abfall-Logistik GmbH. Der in der Drucksache benannte Personalüberleitungsvertrag reicht uns nicht aus.
Im Übrigen unterstützen wir die im Schreiben des Gesamtpersonalrates vom 22. Januar angeführten Beratungsschwerpunkte, insbesondere sollte umgehend eine Mitarbeiterversammlung des Eigenbetriebes Stadtreinigung stattfinden. Nur Veränderungsprozesse, die transparent vorbereitet und durchgeführt werden und die für ein Mitgestaltung der Arbeitnehmerschaft offen sind, finden unsere Unterstützung.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Ergänzungsantrag!
