Stadtentwicklung muss sich am Gewässersystem ausrichten
Herr Tschense, Sie sprechen von einem integrierten Gewässerkonzept. Integriert sind aber vor allem Stadtentwicklungsaspekte und der Wassertourismus.
Mit dem Antrag der PDS-Fraktion III / 271 wurden Sie Herr Oberbürgermeister beauftragt ein „komplexes, territorial übergreifendes und am Gewässersystem orientiertes „Hochwasserschutzkonzept zur Verhinderung von Überschwemmungen im bebauten Leipziger Stadtgebiet“ zu erstellen. Darüber hinaus sollten Handlungsvorgaben konzipiert werden.
Heute ist der 18. Februar 2004 und wir erhalten eine Vorlage über ein integriertes Gewässerkonzept, das den Hochwasserschutz als Ziel vorweist.
Ich persönlich finde es als städteplanerische Konzeption mit einem logischen Bezug auf die Gewässer der verschiedenen Kategorien nicht schlecht. Den Anspruch unseres Antrages allerdings, soviel kann ich schon jetzt sagen, erfüllt dieses Vorlage nicht! Deshalb ziehen wir unseren Antrag auch nicht zurück.
Ich möchte dies kurz begründen:
Gewässermanagement und damit auch Hochwasserschutz ist nur komplex zu bewältigen. Die Vorlage III/3021 setzt zwar richtig an, in dem sie den Gewässerknoten als Ausgangspunkt definiert. Nur haben Maßnahmen wie die Öffnung des Elstermühlgrabens, des Pleißemühlgrabens und der Alten Elster, die Entschlammung des Elstermühlgrabens, des Elsterbeckens und des Elsterflutbecken nur beschränkte vor Hochwasser schützende Wirkung, wenn das System der Gewässer II. Ordnung nicht bzw. unzureichend einbezogen wird.
Herr Tschense, Sie sprechen von einem integrierten Gewässerkonzept. Integriert sind aber vor allem Stadtentwicklungsaspekte und der Wassertourismus. Optimaler Schutz vor Hochwasser spielt offensichtlich nur die zweite Geige. Das ist falsch und erreicht inhaltlich nicht den Sinn unseres Antrages.
Wir wollen, dass das Primat vom Gewässersystem ausgeht! Wir wollen, dass die Stadtentwicklung sich an den gewässerlichen Erfordernisen ausrichtet und nicht umgekehrt. Das würde nämlich in die Hose gehen, wie das Beispiel der Weißeritz in Dresden 2002 deutlich zeigte. Wir wollen das übergeordnetes Baurecht sich an gewässerlichen Tatsachen orientiert und nicht umgekehrt. Dafür sind Pläne zu entwickeln, die dem Stadtplanungsamt und den Bauherren als Grundlage ihres Schaffens dienen können.
Und wir wollen, dass der Schutz überschwemmungsgefährdeter bestehender Stadtteile optimal organisiert wird, sowohl technisch (z. B. Kanalnetzmaßnahmen) als auch organisatorisch (z. B. Katastrophenpläne). Die Verbindung technischer Hochwasserschutz und Katastrophenschutz ist bisher nur eine Absichtserklärung in der Vorlage.
Allein ein Ansteigen des Wasserspiegels im Leipziger Gewässerknoten von 2 bis 3 m (an Elbe und Mulde waren es 8 bis 11 m) würde die angrenzenden Flächen der Südvorstadt, Teile der inneren Westvorstadt, Gebiete östlich der Käthe- Kollwitz-Straße, der Wundstraße, der Karl-Tauchnitz-Straße, Teile um die Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee, Teile des Waldstraßen-Viertels, Teile von Schleußig und von Groß- und Kleinzschocher, der Angerbrücke, Teile westlich der August-Bebel-Straße, des nordwestlichen inneren Stadtgebietes sowie die Talaue, überschwemmen. Intension unseres Antrages ist, dass Lösungen zur Verhinderung bzw. Verminderung von Auswirkungen erarbeiten werden.
Die Verteilung der Wassermengen darf nicht nur auf Weißer Elster und Pleiße beschränkt bleiben. Die Parthe und das System der Gewässer II. Ordnung im Gesamtbereich der Stadt und der Region sind einzubeziehen. Wir fragen uns, warum die Untersuchung zu kurz kam, Teile des nördlichen Auwaldes (linksseitig der Luppe) als Poldergebiet wieder mit natürlichen Mitteln zu aktivieren?
Die TSM tut das Ihre für die Gewässer I. Ordnung. Die Stadt muss mit Ihren Möglichkeiten ergänzen. Und Ihre Möglichkeiten wachsen in dem Maße, wie Sie die Unter- und Oberliegender-Kommunen der Region mit einbeziehen.Solange die aufgeführten Aspekte noch nicht ausreichend eingezogen werden, bleibt deshalb unser Antrag relevant.
