Schulsozialarbeit an allen Schulen!

Marco Götze

Sehr geehrter Herr OBM, 

sehr geehrte Bürgemeisterinnen und Bürgermeister, 

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, 

sehr geehrte Wahrnehmende dieser Ratsversammlung 

auf der Tribüne und im Livestream,

 

wenn man in der Kälte eine zu kurze Decke hin- und herzieht um die sensibelsten Körperteile vor der Erfrierung zu schützen, hat das nichts mit erfüllender Wärme zu tun. Den unbefriedigenden Zustand, dass wir das wichtige Instrument der Schulsozialarbeit aus finanziellen Gründen seit Jahrzehnten nicht an wirklich allen Schulen Leipzigs und Sachsen etablieren können, möchte ich bei allem Engagement unserer Stadt als eine gesamtgesellschaftliche Erbärmlichkeit bezeichnen. Irgendwie muss hier in der Stadt mit den Indizes versucht werden, was meine Kollegin Nagel vorhin richtigerweise ausführte, einen Modus der Verteilung, der geringsten Erfrierung, zu finden.

Bei all dieser Mangelverwaltung beabsichtigen wir mit unserem Antrag Änderungsantrag der wichtigsten Schulform der Schullaufbahn die besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.

So ärgerlich es auch ist, als das eine oder andere Gymnasium unter dem Strich zu liegen und noch immer keine bitter nötige Schulsozialarbeit zu erhalten, wie das beispielsweise an der Schule ist, an welcher ich unterrichten darf, so ärgerlich es ist, dass hier und da Einschnitte möglich sind – Strukturen der Sozialarbeit, die an GRUNDschulen etabliert wurden, sollten nicht durch Umschiebung von Stellen zurückgebaut werden. 

Grundschulen sind der Ort des Beginns. Grundschulen sind der Ort, an dem Sozialverhalten gelernt wird. Grundschulen sind der Ort, an dem Problemlagen frühzeitig gesehen werden können und müssen. Dort kann noch manches getan werden, wofür es nach Jahren zu spät ist.

Folglich wollten wir die JETZT bestehenden Projekte nicht gefährden und für mindestens 3 Jahre erhalten. Auch für die punktuell etablierten besonderen Projekte an wenigen Gymnasien wollen wir einen begrenzten Bestandsschutz für mindestens drei Jahre.

Damit sollte der Antragstext enden. Wir streichen also bitte den letzten Halbsatz „sofern die Sozialindexierung nicht unter den Wert von 1,0 fällt.“. Den beiden übernommenen Anträgen der SPD hätten wir zugestimmt.

Die Antragstellenden haben voll und ganz Recht: Alle Betroffenen, Schülerinnen und Schüler, Schulen, Eltern und ihre Vertretungen müssen mit künftig miteinbezogen werden. Das wird dann aufgrund der vielen Beteiligten anspruchsvoll, aber an Kennzahlen allein kann man sich der Realität nicht hinreichend nähern.

Der zweite SPD-Antrag ähnelt unserem nicht unerheblich und zielt auf den Bestandsschutz für drei Jahre für die bewilligten Vollzeitäquivalente. Mit jedem Schuljahr ändern sich ja Kennzahlen und mithin auch die Werte für die sozialindikative Priorisierung, kurz der Indexwert. Dem kann man nicht schuljährig mit ständigen Umschichtungen begegnen. Wenigstens drei Jahre Verlässlichkeit sind wichtig. Das sehen wir ebenso. 

Einige von uns werden auch dem Antrag des Jugendhilfeausschusses folgen. Was sicher draußen nicht alle verstehen werden, wir brauchen den Beschluss um die Schulsozialarbeit abzusichern, auch wenn uns viele Umstände des Mangels nicht gefallen. Also werden wir der Vorlage zustimmen.

Ja, die Kategorien und die Ergebnisse des Index kann man hinterfragen. Die soziale Realität einer Schule, die weniger als 0,1 Punkt unter oder über dem Strich ist – und das gibt es – dürfte sich beispielsweise nicht wirklich real unterscheiden. Leider muss solch ein Modus gefunden werden, um überhaupt zu wissen, wo es uns am ehesten ganz kalt wird.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir unser Ziel erreichen, eines Tages nicht mehr über den Umstand zu diskutieren, WO es Schulsozialarbeit gibt und wo nicht, sondern eines Tages auch in ganz Sachsen darum, wie wir flächendeckende Schulsozialarbeit qualifizieren und verbessern. Der Freistaat muss seiner Verantwortung gerecht werden, diese wichtige Aufgabe mitzufinanzieren.

Alle Schulen Schülerinnen und Schüler haben es verdient.