Zum Hauptinhalt springen

Mit Mietrechtsänderung Armut bekämpfen!

Enrico Stange

Nach der aktuellen Kommunalen Bürgerumfrage, also dem Vorabbericht, schätzen nur noch 49 Prozent der Befragten ihre wirtschaftliche Lage als gut ein. Vor sieben Jahren waren es noch 64 Prozent. Weitere Indikatoren aus dem Vorabbericht stützen diese Selbsteinschätzung offenbar. Zum Armutsrisiko in Leipzig und zur Entwicklung der Armut haben wir in der Begründung zum heute befassten Antrag ausgeführt und auch entsprechende Nachweise aufgeführt.

Das Thema Wohnen ist ausweislich des Vorabberichts der Kommunalen Bürgerumfrage die mit Abstand bedeutendste Herausforderung aus Sicht der Leipzigerinnen und Leipziger. Nach wie vor nennen es 51 Prozent der Befragten als wichtigstes Thema.

Angesichts der steigenden Bestandsmieten – lt. Vorabbericht im Schnitt auf 7,32 € kalt und 10,25 € warm – sowie weiter steigender Angebotsmieten mit deutlich über 12 € Kaltmieten pro qm Wohnfläche sowie dem regelrechten Wegbrechen der allgemeinen Fluktuationsreserve marktfähiger Wohnungen, kann diese Bedeutung des Themas auch nicht verwundern. Im Jahre 2015 – als ich selbst eine neue Wohnung suchte – hatten sich gut 10 Vermieter um mich beworben. Damals hatte Leipzig ca. 560.000 Einwohner. Im Jahr 2025 zählte das Melderegister der Stadt bereits 633.600 Einwohner. Im selben Zeitraum wurden nur 18.295 Wohnungen fertiggestellt. Damit ging die Schere im Wohnungsmangel weiter auf. Wir haben Ihnen ebenso mit unserem Änderungsantrag (VIII-DS-01694-Ifo-1-NF-1-ÄA-1) im Zusammenhang mit der Richtlinie der Angemessenheitswerte für Kosten der Unterkunft für 2025 dargestellt, dass im angemessenen Segment nur 1.089 Wohnungen zur Verfügung standen und darum nicht nur jene Bedürftige aus den Rechtskreisen des SGBII und SGB XII (ca. 4.600 Haushalte mit Wohnkostenlücke) konkurrierten, sondern alle Haushalte, die eine bezahlbare Wohnung suchten. In den Jahren 2024 und 2025 (bis 12.11.2025) sind in Leipzig nur 738 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen fertig gestellt worden, darunter 555 mit angemessenen Kosten.

Fazit: Der Wohnungsmarkt kann die Bedarfe an bezahlbarem Wohnraum bei weitem nicht decken. Und die Fertigstellungszahlen gehen weiter zurück.

Im Ergebnis müssen wir dringend die derzeit gegebenen Instrumente der Wohnungsmarktregulierung so nachschärfen, dass ihre Anwendung auch tatsächlich Wohnungslosigkeit und weitere Verarmung verhindern kann. Hier auf kommunaler Ebene wird im Grunde all das zu bewältigen sein, was auf den höheren staatlichen Ebenen organisiert, also gesetzlich veranlasst wird. Wir haben zwar keine Gesetzgebungsgewalt, baden kommunal aber die Gesetzeswirkungen aus. Leider kann uns Bürgermeister Bonew zu den finanziellen Auswirkungen übertragener Aufgaben nur teilweise und schwer nachvollziehbar vortragen. Eine Anlage aus dem erweiterten Finanzausschuss vom letzten Montag zu Einzahlungen, Auszahlungen und Zuschüssen der Stadt zu den großen Sozialen Themen ist da deutlich aussagefähiger, dass die Stadt in 2026 mehr als 332 Mio. Euro zuschießt. 

Was der Wegfall der Karenzzeit für angemessene Wohnkosten ab dem 1. Juli für Neuzugänge im SGB II und SGB XII letztlich an Verwerfungen mit sich bringen wird, lässt sich noch nicht sagen, aber zumindest nichts Gutes erahnen.

Mit dem vorliegenden Antrag begehrt Die Linke, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat für die Überarbeitung des Mietrechts zur Behebung von Schlupflöchern und Ausnahmetatbeständen sowie für strengere Bedingungen und bessere Kontrollen sogenannter Eigenbedarfskündigungen einsetzt.

Wir danken Ihnen, Herr OBM, für den rundum zustimmenden Verwaltungsstandpunkt an dieser Stelle ausdrücklich. Sie, Herr OBM, führen noch einmal zu einzelnen Aspekten, die zwingend einer Veränderung im Mietrecht zu unterziehen sind, aus. Hierzu nur im Telegrammstil:

  • Einbeziehung der seit 2014 erstmals genutzten Wohnungen in die Mietpreisbremse, also Abstellen auf tatsächlichen Neubau.
  • Aufnahme des Möblierungszuschlags, also seine gesonderte, transparente Ausweisung zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Konkretisierung des Begriffs „vorübergehender Gebrauch“
  • Veränderungsbedarf bei „Eigenbedarfskündigungen“ zur Verschärfung der Begründungspflicht und Nachweisführung sowie der Verlängerung der Kündigungsfristen

Sicher, wir werden damit keine zusätzlichen Wohnungen gewinnen. Das wird nur durch Neubau, Aktivierung von Leerstand und Sanierung gelingen. Aber wir können so die Instrumente, die uns im BGB derzeit gegeben sind, brauchbar und nutzbringend nachschärfen.

Wir wollen somit den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Die Freie Fraktion möchte den Verwaltungsstandpunkt in Richtung Bericht und Berichtsfrist ergänzen. Sollten Sie, Herr OBM, diese Ergänzung übernehmen, stünde der Verwaltungsstandpunkt in dieser Form zur Abstimmung.

Zurück zum Kopf der Seite