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Milieuschutz in der Südvorstadt neu prüfen!

Dr. Elisa Gerbsch

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Gäste und Zuhörende im Stream,

Die Soziale Erhaltungssatzung bzw. die Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete ist eines der wichtigsten wohnungspolitischen Instrumente zur Sicherung bezahlbarer Mieten und somit zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung!

Auch Skeptiker, insbesondere in der CDU, sollten sich das Instrument nochmal genauer anschauen, bevor sie es auf die Abschussliste setzen. Denn wie “Stadt für alle” in ihrem Positionspapier schreiben, schützen Erhaltungsgebiete auch die soziale Infrastruktur und ersparen der Kommune somit hohe Kosten. Derzeit gibt es in Leipzig acht solcher Sozialen Erhaltungsgebiete. Die Voruntersuchungen in der Südvorstadt, in Gohlis-Süd und in Schönefeld sind nun abgeschlossen. Ob hier neue Erhaltungsgebiete entstehen, steht heute zur Abstimmung.

Zur Einordnung der potenziellen Erhaltungsgebiete bietet sich das Bild einer Ampel an.

In Gohlis-Süd steht die Ampel auf rot. Hier kommt die Verwaltung zu dem eindeutigen Ergebnis, dass sich das untersuchte Gebiete nicht zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung eignet.

In Schönefeld steht die Ampel auf grün, denn dieses Gebiet sieht die Verwaltung als geeignet an. Mit einer positiven Votierung des Beschlusses kommt endlich der Milieuschutz für Schönefeld!

Im Falle der Südvorstadt schlussfolgert die Verwaltung, dass für dieses Gebiet keine Soziale Erhaltungssatzung aufgestellt werden muss. Unserer Ansicht nach steht die Ampel hier jedoch auf gelb, denn die Lage stellt sich differenzierter dar.

Neue Gebiete, die für die Aufstellung von Erhaltungssatzungen geeignet sein könnten, werden über ein Grob-Screening ermittelt. Dieses standardisierte Verfahren ermittelte bisher sinnvolle Gebietsumgriffe. Im Fall der Südvorstadt scheint dies jedoch diesmal nicht der Fall zu sein. Ich möchte kurz begründen, warum: 

  • Die untersuchten statistischen Bezirke 400 und 405 umfassen u.a. die Galopprennbahn. Auch wenn diese nicht mit untersucht wurde, macht sie einen nicht unwesentlichen Flächenanteil eines der beiden untersuchten statistischen Bezirke aus; ein Untersuchungsgebiet mit einem derart geminderten Anteil der Wohnbebauung ist nicht repräsentativ für den Ortsteil Südvorstadt.
  • Auch öffentlich zugängliche Informationen zu Mietpreisen, Haustypologien und Gebäudemerkmalen zeigen, dass die ausgewählten Bezirke nicht die in der Südvorstadt vorherrschende Wohnungsmarktsituation abbilden. Durch das Grob-Screening hat man ausversehen einen Bereich der Südvorstadt erwischt, in der die Wohnstandards bereits seit Jahren höher sind. So sehen wir einen nicht unerheblichen Anteil von Stadtvillen. Außerdem wurden große Bereiche der August-Bebel-Straße mit eingeplant - eine Straße, die als Prunkstraße entworfen wurde und bis heute als solche gilt. Östlich der Karl-Liebknecht-Straße zeichnen sich sehr viel differenziertere Wohnstrukturen aus. Eine Untersuchung dazu blieb jedoch unbegründet aus.

In der Südvorstadt herrscht ein starker Wohnungsmarktdruck. Hier nicht einmal den Versuch zu unternehmen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die vor Ort wohnenden Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen, ist verantwortungslos.

Wir fordern deswegen in unserem Änderungsantrag den gesamten Ortsteil der Südvorstadt, auf seine Eignung als Erhaltungsgebiet zu prüfen und bitten hierfür um Ihre Stimme.

 

 

 

 

 

 

 

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