Kultur lässt sich nicht teilen!
Der zur Abstimmung stehende Antrag schlägt ein mittelfristiges Investitionsprogramm für die Theaterhäuser in Leipzig vor. Gewöhnlich werden die baulichen Investitionen einschließlich Instandhaltungen von der Verwaltung separiert in Eigenbetriebe hier und Freie Szene dort. Das liegt nicht nur daran, dass beide Bereiche von zwei verschiedenen Bürgermeistern verantwortet werden. Es liegt vor allem daran, dass Verwaltung und zu großen Teilen auch der Stadtrat hier verschiedenen Maßstäbe anlegen, unterschiedliche Maßstäbe der Bedeutung und damit auch der aufgewendeten Ressourcen. Das ist historisch bedingt, sollte dennoch gelegentlich hinterfragt werden.
Denn auch die Akteure der Freien Sezene agieren– analog den vier Eigenbetrieben – in städtischem Auftrag. Es war städtischer Konsens, dass diese – als Vereine oder gemeinnützige GmbHs – in Leipzig künstlerische Alternativen anbieten oder aber den vielfachen Impulsen der Leipziger selbst, Theater zu spielen, Raum geben. Nicht selten wird diese Kausalität umgekehrt, werden die Akteure der Freien Szene zu Bittstellern degradiert, um deren produktive Existenz sie keiner gebeten habe.
Ich kann hier nur für die Fraktion DIE LINKE feststellen: Wir sehen das anders. Die Freie Szene ist unverzichtbare Ergänzung zum Angebot der großen Häuser. Ich werde nicht müde zu betonen: Hier sind professionell ausgebildete akademisch graduierte Künstler am Werk, deren künstlerische Innovationskraft denen jener an den großen Häusern Arbeitenden in nichts nachsteht. Der Unterschied liegt in zwei Dingen: der Bezahlung und der Produktionsform. Die einen arbeiten sind Theaterprekariat, wie Klaus Zehelein heute formulierte, die anderen arbeiten in der Angst, es zu werden.
Wenn wir Kulturstadt bleiben wollen, und daran habe ich keinen Anlass zu zweifeln, müssen wir aus meiner Sicht in Zukunft sehr viel stärker daran arbeiten, beide Bereiche enger zu verzahnen, Kooperationen zu ermöglichen und künstlerischen Austausch zu fördern.
Der Antrag ist Ausdruck dieses Ansatzes.
Der Investitionsdruck ist in beiden Feldern enorm:
Am Gewandhaus gibt es lediglich einen Brandschutzsanierungsplan, die Sanierung der Oper umfasste bislang fast ausschließlich das Gebäude am Augustusplatz. Auch im Schauspiel Leipzig liegt ein Investitionsstau vor, der seit Jahren von der Betriebsleitung erfolglos beklagt wird.
Die bauliche Situation in den Spielstätten der Freien Szene nimmt vergleichbar komplexe Züge an. Als Beispiel sei hier die Probenraum- und Bühnensituation des Leipziger Tanztheaters genannt. Bereits 2009 versprachen Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nachdem die Sanierung des Lok-Schuppens im Lene-Voigt-Park aus dem Konjunkturpaket II gefallen war, „unverzüglich eine Beschlussvorlage [zu]unterbreiten, in der Risiken und Chancen abgewogen werden würden.“ (Protokoll der RV vom 26.8.2009) Diese Vorlage wurde dem Rat bis heute nicht vorgelegt. Seit Jahren arbeiten die Akteure gemeinsam mit der Verwaltung an einem Vorschlag für ein Theaterhaus im Leipziger Westen, spätestens seit dem Beschluss im Juni diesen Jahres ist das Kulturamt dazu verbindlich aufgefordert, auch wenn der Zeitplan erneut gnadenlos überzogen wird.
Die Verwaltung hat im Ergebnis des Antrages einen alternativen Vorschlag unterbreitet. Dieser ist kein mittelfristiges Investitionsprogramm. Aber er sichert zumindest drei Bauprojekte, von denen es heißt, dass sie bis 2017 umgesetzt werden sollen. Angesichts der Haushaltssituation halte ich diesen Alternativvorschlag für ein beachtliches. Doch Sie können sich darauf verlassen, dass wir, falls sie heute beschlossen werden, über die Umsetzung der genannten drei Projekte Muko, Disco im Schauhaus und Theaterhaus für die Freie Szene mit Argusaugen wachen werden und ich hoffe, dass es konkrete Pläne für die Umsetzung gibt bzw. diese zeitnah vorgelegt werden.
Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um die Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt.
Rede zum Antrag A 425 der Fraktion DIE LINKE "Mittelfristiges Investitionsprogramm für Leipziger Theaterhäuser (Eigenbetriebe und Freie Szene)". ER wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunktes angenommen.

