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Kinder schützen: Tempo 30 in der Bornaischen Straße!

Franziska Riekewald

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste,

 

unser Antrag zur Einrichtung von Tempo 30 in der Bornaischen Straße und eines absoluten Halteverbots in der Raschwitzer Straße geht auf das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zurück, die täglich die Verkehrssituation vor Ort ertragen müssen. Die demokratischen Parteien haben dazu nochmal den dringenden Appell der Betroffenen per Mail erhalten. Wir als LINKE hoffen daher sehr, dass unser Antrag heute eine Mehrheit findet.

Ich möchte auf den Verwaltungsstandpunkt eingehen. Erst einmal danke, dass die Stadtverwaltung unseren Antrag zum Teil schon umgesetzt hat. Aber eben nur zum Teil. Gerade der Abschnitt zwischen „Am Limburgerpark“ und der Bornaischen Straße 138b ist der entscheidende Abschnitt. Denn hier liegen eben unmittelbar an einer stark befahrenen Straße, mehrere Einrichtungen in denen Kinder ein und aus gehen. Wenn die Verwaltung also argumentiert, dass die Kita Unifratz weit zurückgesetzt ist, mag das für dieses Gebäude stimmen, aber die anderen Einrichtungen, wie das Studentenwerk, liegen direkt an der Bornaischen Straße. Im Übrigen wirbt das Studentenwerk auf seiner Internetseite damit (ich zitiere): „Drei Häuser in ruhiger Parkanlage im Leipziger Süden, die durch ihre tolle Lage besonders kinderfreundlich sind.“ Eines der Wohnheime sei speziell für Studierende mit Kind geeignet. Na ja, eben nur bedingt. Denn sobald die Kinder den sicheren Bereich des Geländes verlassen, ist nichts mehr kinderfreundlich.

Die Verwaltung bezieht sich immer auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Dort kann man tatsächlich lesen, dass man die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren darf „soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger) vorhanden ist.“

Und genau diese Voraussetzungen sind doch an dieser Stelle erfüllt. Denn gerade das Studentenwohnheim verfügt über einen direkten Zugang zur Bornaischen Straße und natürlich gibt es einen großen Bring- und Abholverkehr zur Kita und erst recht queren hier viele Zufußgehende die Straße. Denn die Wiese, die auf der anderen Seite der Bornaischen Straße liegt, wird sowohl durch die Kita-Kinder als auch die Kinder des Wohnheims intensiv genutzt. 

Das hier im Verwaltungsstandpunkt auf die vorhandenen Stellplätze der Kita verwiesen wird, ist dabei für mich nicht verständlich. Es geht ja eben nicht um das Abholen und Bringen per Auto, sondern um all die Kinder, die zu Fuß unterwegs sind.

Nun zum Absoluten Halteverbot in der Raschwitzer Straße. Ohne Frage - das Problem ist vor allem von einem Teil der Eltern hausgemacht. Wenn sich jetzt allerdings ein Großteil der Lehrerschaft und die Leitung der Schulen an uns wendet und um Hilfe bittet, damit sie genau diese Eltern auf das fehlerhafte Verhalten hinweisen können, dann sollten wir das Begehren nicht ungehört lassen. Noch dazu, wo es hier nur um 1 oder 2 Schilder „Absolutes Halteverbot“ geht. Wenn man nämlich die Raschwitzer Straße entlangläuft, dann sieht man, dass links und rechts in regelmäßigen Abständen solche Schilder schon angebracht sind. Nur eben nicht an den entscheidenden Stellen vor den Schulen. Wenn hier im Verwaltungsstandpunkt gesagt wird, dass zusätzliche Schilder dem Fehlverhalten nicht abhelfen würden, dann stimmt das nur zum Teil. Denn auf solch ein Schild könnten die Schulleitungen und auch andere Eltern hinweisen, um so das Fehlverhalten ganz offensiv anzusprechen. Die Kinder, welche zu Fuß und mit dem Rad in die Raschwitzer Straße kommen, müssen geschützt werden.

Natürlich wissen wir, dass der Stadtrat keine Vorgaben für straßenverkehrliche Anordnungen machen kann. Leider muss ich hinzufügen. Das aber an diesen Stellen unbedingt der gesamte Ermessensspielraum, welchen die Straßenverkehrsbehörde hat, auch zur Anwendung kommen muss, sollte nach meinen Ausführungen klar sein. Wir stellen daher den Ursprungsantrag zur Abstimmung, mit der kleinen Änderung im Datum. Das Prüfergebnis ist bis zum 30. April 2022 vorzulegen.  Im Übrigen wurde der Antrag bei einer Enthaltung einstimmig im Stadtbezirksbeirat Süd angenommen. Solch eine breite Mehrheit wünsche ich mir heute auch.

Vielen Dank

 

 

 

 

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