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Keine Abstriche an einem quantitativ und qualitativ gutem Angebot an Kindertagesstättenplätzen zulassen!

Rüdiger Ulrich

Was ist eine Bedarfsplanung wert,

- die erstens Bedarfe festlegt, die mit der Realität nicht viel zu tun haben?

- in der zweitens Planungsprämissen aufgezählt werden, bei denen man vorher schon weiß, dass man sie nicht einhalten wird?

Redebeitrag zur „Bedarfsplanung Kindertagesstätten August 2002 bis Juli 2006“ – Stadtratssitzung am 19.6.2002

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,was ist eine Bedarfsplanung wert,

- die erstens Bedarfe festlegt, die mit der Realität nicht viel zu tun haben (so waren im Krippenbereich im Planungszeitraum 2001/2002 durchgängig weitaus mehr Plätze belegt als geplant, was letztendlich auch Auswirkungen auf die Bereitstellung von Kindergartenplätzen hatte)?

- Zweitens, in der Planungsprämissen aufgezählt werden, bei denen man vorher schon weiß, dass man sie nicht einhalten wird (in mehreren Stadtgebieten kann schon jetzt kein wohnortnahes Angebot unterbreitet werden) und

- drittens in der Lösungsansätze beschrieben werden, die keine sind (dem weiteren Geburtenzuwachs – der Platzbedarf steigt bis 2005/2006 um ca. weitere 1200 Plätze - soll durch die Schaffung zusätzlicher Plätze in kommunalen Gebäuden, z. B. in leer stehenden Schulen, begegnet werden).

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, die Bedarfsplanung des vergangenen Jahres mit der nun zu beschließenden zu vergleichen, dann werden Sie festgestellt haben, dass, bezogen auf die Kinder bis zum Schuleintritt, trotz höherer Planungsgröße bei den Kinderzahlen (2600 wohnhafte Kinder mehr) die verfügbaren Plätze um ca. 800 und der prognostizierte Platzbedarf um ca. 700 Plätze sinken werden. Obwohl der Bedarf steigt, bauen Sie Plätze ab. Das ist schon ein Kunststück, Herr Jung, welches Sie hier zustande gebracht haben. Letztendlich kann das nur heißen, dass Sie nicht allen Eltern, die dies wünschen, einen Platz in der Kindertagesstätte zur Verfügung stellen.

Nicht zum ersten Mal werden Bedarfe unter Haushaltseinsparungsgesichtspunkten definiert. Dies geschieht, obwohl ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht und auch das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter 3 Jahren zu den Pflichtaufgaben der Kommune gehört. Diesen gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden bereitet zunehmend Probleme. Das Jugendamt schätzt selbst ein, „dass wir in der Stadt eine sehr angespannte Versorgungssituation haben“. Der Geburtenzuwachs wird sich in den nächsten Jahren erfreulicherweise weiter fortsetzen und Leipzig hat keine Konzepte, um darauf zu reagieren. Zugangskriterien für Krippen, wie sie die Stadt verbindlich festlegen will, sind keine Lösung. Wir halten sie für gesetzeswidrig und auch unter pädagogischen Gesichtspunkten für nicht akzeptabel. Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass die Länder die besten Ergebnisse haben, wo es gelingt, einen qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsprozess vom frühkindlichen Alter (ab dem 1. Lebensjahr) bis in die Schule zu organisieren.

„Kindertageseinrichtungen begleiten, unterstützen und ergänzen die Erziehung des Kindes in der Familie“, so heißt es im Gesetz. Warum sollen Eltern, die arbeitslos sind, darunter allein erziehende Mütter und Väter, auch Familien mit sozialen Schwierigkeiten, bildungsferne Familien, diese Unterstützung und Begleitung nicht bekommen? Kinder brauchen auch im frühkindlichen Alter den Umgang mit Gleichaltrigen. Die Fachleute weisen immer wieder darauf hin, „dass Frühförderung um so wirksamer ist je früher sie beginnt, je konsequenter und komplexer sie durchgeführt wird. Versäumte, verspätete, diskontinuierliche und unvollständige Frühförderung führt nicht selten zu Störungen in der Schullaufbahn und zu psychischen Fehlentwicklungen“. (Nachzulesen im Analysebericht zur Früherkennung und Frühförderung.)

Unser Grundsatz lautet deshalb: Alle Eltern, die es wünschen, sollen einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten. Das verstehen wir unter einem bedarfsgerechten Angebot. Im übrigen sind wir hier nicht die einzigen, die diese Meinung vertreten. Die Ministerin für Familie, Jugend, Frauen und Senioren, Frau Bergmann, Ihre Parteifreundin Herr Jung, beschwört nahezu die Kommunen im Westen, die Betreuungsangebote auszuweiten und im Osten die besseren Angebote nicht aufzugeben. Auch die Gewerkschaften unterstützen diesen Standpunkt. Vom Bezirksfrauenrat der Gewerkschaft ver.di ist dem Stadtrat eine entsprechende Petition zugereicht worden. Sie heben besonders hervor, dass arbeitslose Elternteile aufgrund der Zugangskriterien „der Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen sein wird“. Auch sie misstrauen Ihren Beteuerungen, Herr Jung, dass arbeitslose Eltern bei kurzfristiger Arbeitsaufnahme sofort einen Krippenplatz erhalten werden. Und die Skepsis ist berechtigt, weil die Plätze, die kurzfristig bereit gestellt werden sollen, gar nicht mehr da sind.

Meine Damen und Herren, Sie haben heute eine weitgehende politische Entscheidung zu fassen, die weitreichende Folgen haben wird. Die Stadträtinnen und Stadträte in Dresden haben sich gegen Zugangskriterien in Krippen ausgesprochen. In diesem konkreten Fall sollten wir es den Dresdnern gleichtun. Ein quantitativ und qualitativ gutes Angebot an Kindertagesstättenplätzen ist inzwischen zu einem Standortvorteil in Deutschland geworden. Wir sollten keine Abstriche daran zulassen.

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