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Kein Sieg für die Demokratie in Leipzig!

Horst Pawlitzky

Bereits zum zweiten Male unternimmt die Stadtverwaltung den Versuch, eine ungleiche Rechtsstellung der Bürger unserer Stadt zu überwinden, indem sie die unterschiedliche Ausstattung der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte mit Rechten zum Anlaß nimmt, hier ein Gleichgewicht herzustellen. Fraglich ist nur, ob uns die Richtung auch auf den besseren Weg bringt.

Bereits zum zweiten Male unternimmt die Stadtverwaltung den Versuch, eine ungleiche Rechtsstellung der Bürger unserer Stadt zu überwinden, indem sie die unterschiedliche Ausstattung der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte mit Rechten zum Anlaß nimmt, hier ein Gleichgewicht herzustellen. Fraglich ist nur, ob die Richtung, welche sie dabei einschlägt, nämlich schrittweise die Ortschaftsverfassung in den eingemeindeten Ortschaften auslaufen zu lassen und für das gesamte Stadtgebiet die Stadtbezirksverfassung einzuführen, uns auch auf den besseren Weg bringt. Bereits vor zwei Jahren ist sie damit am Widerstand der Betroffenen gescheitert, und auch heute ist deutlicher denn je zu spüren, daß eine ganze Reihe von Stadtbezirksbeiräten und vor allem die Ortschaftsräte die Pläne der Stadtverwaltung keinesfalls gutheißen. Die Voten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte zu der Vorlage DS III / 1591 zeigen das deutlich. So stimmten ihr fünf Stadtbezirksbeiräte mit Einschränkungen zu, fünf weitere sprachen sich für die Einführung der Ortschaftsverfassung aus. Von den Ortschaftsräten stimmten nur vier der Vorlage zu, allerdings ebenfalls mit Einschränkungen, zehn lehnten sie ab. Offensichtlich sind sie davon überzeugt, welche Vorteile ihnen die Ortschaftsverfassung bietet.

Da es sich bei den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten um die unmittelbar Betroffenen handelt, hätte dieses für die Stadtverwaltung eigentlich katastrophale Ergebnis Anlaß sein müssen, die Vorlage zurück zu ziehen und dem Wunsch der Mehrheit folgend die schrittweise Einführung der Ortschaftsverfassung flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet vorzuschlagen. Lediglich den Punkt 2. der Vorlage läßt man fallen, weil die Aussichtslosigkeit solcher Gespräche erkannt wurde. Was die Mehrzahl der vorgebrachten Änderungsvorschläge betrifft, so zielen sie im Grunde auf die Ortschaftsverfassung. Eine Annäherung der Rechte der Stadtbezirksbeiräte an die der Ortschaftsräte, worauf der Antrag der SPD-Fraktion zielt, würde eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung bedingen, was erstens ein längerer Prozeß wäre und zweitens sowohl vom Regierungspräsidium als auch von der Sächsischen Staatsregierung von vornherein abgelehnt wird. Warum, so ist zu fragen, geht man denn nicht den Schritt zu Ende und orientiert auf die Ortschaftsverfassung? Warum scheut sich die Stadtverwaltung, auf diese Weise mehr Demokratie zu wagen, so wie es der frühere SPD-Vorsitzende und Bundeskanzler Willy Brandt einmal forderte?

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Stimmen Sie unseren Anträgen zu, dann bleibt für die eingemeindeten Ortschaften die Ortschaftsverfassung bis zum Jahre 2009 bzw. 2014 weiterhin gültig, genießen sie den durch das Stadt-Umland-Gesetz bzw. die Eingemeindungsverträge gewährten Bestandsschutz. Nach der dann abgelaufenen Übergangsfrist von 10 oder 15 Jahren nach der Eingemeindung werden sie den jeweiligen Stadtbezirken zugeordnet. In den zehn Stadtbezirken jedoch werden bereits zu den Kommunalwahlen 2004 Ortschaftsräte zu wählen sein. Damit wird nicht nur dem Wunsch vieler Stadtbezirksbeiräte entsprochen, sondern gleiches Recht für alle Bürger in dieser Angelegenheit gesichert. Alle Überlegungen, wie man die Hauptsatzung ändert, um den Stadtbezirksbeiräten künftig etwas entgegen zu kommen, sind dann überflüssig. Wenn man etwas Gutes tun will, dann kann man ja darüber nachdenken, ob die Ratsversammlung gemäß § 67 (2) der Sächsischen Gemeindeordnung den Ortschaftsräten weitere die Ortschaft betreffende Angelegenheiten zur dauerhaften Erledigung überträgt. Und nicht zuletzt ist es durchaus möglich, den Zuschnitt der jetzigen 10 Stadtbezirke dahingehend zu prüfen, ob er angesichts der unterschiedlichen Einwohnerzahlen, ihrer ökonomischen Situation oder der Bedeutung für die Infrastruktur der gesamten Stadt, ihrer Entwicklung nach der Eingemeindung und angesichts zukünftiger Vorhaben richtig gewählt ist oder verändert werden sollte. Schließlich wurden die jetzigen Grenzen der Stadtbezirke im wesentlichen noch zu DDR-Zeiten festgelegt.

Jetzt bleibt nur noch wenig Zeit, das alles bis zu den Kommunalwahlen vernünftig zu regeln. Es ist also höchste Zeit, unseren Anträgen zuzustimmen, wofür ich ihnen sehr danken würde.

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