Juliane Nagel zur Einrichtung eines Drogenkonsumraums: Die Politik von Verboten und Repression ist zum Scheitern verurteilt
Heute ist es soweit: Wir können mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag die Drogen- und Suchthilfelandschaft in der Stadt um einen wichtigen Bestandteil ergänzen: einen Drogenkonsumraum.
Der vorliegende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen von uns als Linke initiierten Antrag mit Grünen und Freibeutern, der im Juli 2023 im Stadtrat beschlossen wurde. Die zügig durchgeführte Machbarkeitsstudie wurde uns im Sozialausschuss im Januar dieses Jahres vorgestellt und hat eindeutige Befunde: Der Drogenkonsumraum ist notwendig und er ist erwünscht – bei sozialen Trägern, Konsumierenden und Expert*innen aus dem Feld. Er ist notwendig, weil es in Leipzig eine hohe Zahl an abhängigen, regelmäßig konsumierenden Menschen gibt, von denen ein großer Teil von Armut und Obdachlosigkeit betroffen ist, was wiederum den riskanten Konsum befördert. Akteure der Drogenhilfe berichten über schwere Erkrankungen und Infektionen. Durch wegfallenden Rückzugsräume verlagert sich der Konsum immer mehr in den öffentlichen Raum.
Drogenkonsumräume – das ist erwiesen und erprobt – können Leben retten, Infektionen verhindern bzw. eindämmen, Risiken minimieren und Wege in Hilfesysteme öffnen. Denn es ist anzunehmen, dass ein relevanter Teil der riskant Konsumierenden bisher nicht in den Beratungs- und Behandlungsstellen ankommt.
Der Drogenkonsumraum soll mobil in Form eines Busses an den Start gehen, und auch das ist eine sinnvolle Variante: So können verschiedene Szenen erreicht und es kann auf Veränderungen im Stadtraum schnell reagiert werden. Auch die vorgesehene Trägerschaft durch das Zentrum für Drogenhilfe des St. Georgs findet die Unterstützung meiner Fraktion: Es ist gut, so ein wichtiges, und doch streitbares Projekt bei einem städtischen Träger anzusiedeln.
Die Rahmenbedingungen, nach denen der mobile Konsumraum arbeiten und zugänglich sein wird, wird durch eine Landesverordnung geregelt, die sich an denen anderer Bundesländer orientiert. Wie die Suchtbeauftragte wünschen auch wir uns ein begleitendes Monitoring von Nutzer*innen und Nutzung, Notfällen und relevanten Aspekten im Umfeld. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich der Suchtbeauftragten und ihrem kleinen Team meinen Dank aussprechen: Ein so schneller und doch intensiver und gewissenhafter Prozess, der zu dieser Beschlussvorlage führte, ist wirklich beispielhaft.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:
nur wenige von Ihnen folgen jährlich am 21.7. der Einladung von sozialen Trägern zu Tag der verstorbenen Drogengebrauchenden. Seit 2019 findet dieser im Elsapark im Osten statt, wo ein Denkmal in Gedenken an diese Menschen errichtet ist. Es ist Jahr für Jahr eine starke, eine würdige Veranstaltung, bei der Angehörige, Betroffene und Unterstützer*innen zu Wort kommen und miteinander gedenken. Aus den eigenen Erfahrungen fordern sie mehr Achtsamkeit, Respekt, Akzeptanz und mehr Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen – unter anderem einen Drogenkonsumraum.
Es lässt sich in diesem Sinne nicht oft genug betonen: Die Politik von Verboten und Repression ist zum Scheitern verurteilt. Menschen konsumieren Substanzen, obwohl es verboten ist. Tabuisierung und Verdrängung maximieren die Not der Konsument*innen. Wir können dieses Problem heute lindern, indem wir den Drogenkonsumraum an den Start bringen.

