Herausforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung und verschiedenen Problemlagen im Bereich Bildung, Soziales und Gesundheit ergeben, müssen Berücksichtigung finden.
Vor mehr als zwei Jahren, im April 2010, fand die Auftaktveranstaltung für die Fachplanung der Kinder- und Jugendförderung statt. Seit dem haben in einem sehr intensiven Diskussionsprozess Vertreter der Verwaltung, des Amtes für Familie, Jugend und Bildung, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe den Bedarf an Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendarbeit ermittelt und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben geplant.
Dabei mussten besondere Herausforderungen, die sich aus der demographischen Entwicklung und verschiedenen Problemlagen im Bereich Bildung, Soziales und Gesundheit ergeben, Berücksichtigung finden.
Es ist das Ziel des neuen Fachplanes Kinder- und Jugendförderung, ausgehend von der konkreten Situation in den verschiedenen Sozialräumen, ein differenziertes Angebot an Maßnahmen und Projekten für die Kinder- und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten vorzuhalten. Zudem wird sich die Umsetzung des Fachplanes in einem Prozess über einen mittelfristigen Zeitraum von ca. fünf Jahren vollziehen. Aufgrund der höheren Anforderungen an die Jugendhilfe war klar, dass die bisherigen Steuerungsinstrumente nicht mehr ausreichen würden. Aus diesem Grund wurden sieben Planungsräume gebildet, in denen jeweils neben einem Stadtteilkoordinator ein Freier Träger mit Managementfunktion die Steuerungsverantwortung wahrnehmen sollen.
Dem Träger mit Managementfunktion kommt dabei eine übergeordnete Rolle zu. Er entwickelt und koordiniert die Netzwerkarbeit im Planungsraum, kommuniziert die Bedarfe und Lebenslagen der jungen Menschen, konzipiert Projekte und Aktionspläne für die Kinder- und Jugendarbeit und er berät Kinder, Jugendliche und junge Familien zu Möglichkeiten und Formen der Beteiligung an Entscheidungsprozessen.
Allen Beteiligten am Planungsprozess (Politik, Verwaltung, Freie Träger) waren sich darin einig, dass eine qualifizierte regionale Netzwerkarbeit eine personelle Untersetzung benötigt. „Pro Planungsraum wird dafür ein Finanzvolumen von 25.000,- Euro vorgesehen.“ Sie waren sich auch darin einig, dass dieses Geld nicht aus dem Budget der Jugendförderung genommen werden kann, da ansonsten bei der unmittelbaren Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen gekürzt werden müsste.
Das vorhandene Budget ist jetzt schon überstrapaziert. Zahlreiche Leistungserbringer arbeiten am untersten Limit, Leistungen mussten in der Vergangenheit herunter gefahren werden.
Lassen Sie mich abschließend feststellen, der sowohl strukturelle als auch inhaltliche Umsteuerungsprozess, der für die Jugendhilfe in Leipzig in Gang gesetzt werden soll, muss finanziell untersetzt werden.
Meine Damen und Herren, tragen Sie mit Ihrem positiven Votum zum Antrag und dann auch zum Fachplan dazu bei, dass wir am heutigen Weltkindertag ein deutliches Zeichen für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Freizeit- und Hilfeangebot für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt setzen.
Rede zum Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur DRucksache V/2242 „Fachplanung Kinder- und Jugendförderung“. Er wurde abgelehnt.

