Haushaltskonsolidierung und kein Ende!
In der Ratsversammlung am 19. Dezember 2001 wurde ein Antrag der PDS-Fraktion beschlossen, der entgegen der ursprünglichen Absicht des Oberbürgermeisters die Vorlage und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts 2002 in der Ratsversammlung forderte. Heute liegt nunmehr das Haushaltssicherungskonzept 2002 zur Beschlussfassung vor.
In der Ratsversammlung am 19. Dezember 2001 wurde ein Antrag der PDS-Fraktion beschlossen, der entgegen der ursprünglichen Absicht des Oberbürgermeisters die Vorlage und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzepts 2002 in der Ratsversammlung forderte. Heute liegt nunmehr das Haushaltssicherungskonzept 2002 zur Beschlussfassung vor.
Zu den Ursachen der Einnahmenverluste bzw. Ausgabener-höhungen in Höhe von 29 Mio. €:
Zunächst gehen wir davon aus, dass mit heutigem Stand weitere relevante Einnahmenverluste bzw. Ausgabenerhöhungen auch aus dem Jahresabschluss für 2001 nicht vorliegen. Wir bitten den Kämmerer um eine Bestätigung in der heutigen Ratsversammlung. 15, 3 Mio. €, d.h. in etwa die reichliche Hälfte des Fehlbetrags von 29 Mio. € sind Teil der Ende 2001 festgestellten Gewerbesteuermindereinnahmen, die durch die Bundessteuergesetze, insbesondere des Steuersenkungsgesetzes und der wirtschaftlichen Rezession verursacht worden sind. Auch wenn eine Kommission zur Reform des kommunalen Finanzsystems durch die Bundesregierung auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt worden ist, bleibt festzuhalten, dass es auch die gegenwärtige Koalition nicht vermocht hat, wie bereits ihre Vorgängerin, eine Gemeindefinanzreform, wenn auch nur ansatzweise auf den Weg zu bringen. Das ist sehr enttäuschend. Der andere Teil in Höhe von 13,7 Mio. €. betrifft Einnahmereduzierungen bzw. Ausgabenerhöhungen aus anderen Gründen. Was überrascht ist, dass kurz nach Beschlussfassung des Haushalts solche Positionen in die Konsolidierung eingehen, wie Erhöhung der Ausgaben für Heizung, Energie, Wasser, Abwasser aufgrund von Neuberechnungen des Hochbauamts oder Einnahmereduzierungen im Bauordnungsamt und Tiefbauamt wegen zu hoch geplanter Einnahmen. Eine solide Haushaltsplanung ist dies nicht.
Zu der Deckung des Defizits:
Positiv halten wir fest, dass keine Senkung der Personalausgaben vorgesehen sind. Dies ist auch kaum denkbar angesichts der Tatsache, dass bereits jetzt erhebliche Leistungsreduzierungen aufgrund der Personalreduzierungen eintreten. Ich will einige Anmerkungen zu dem Beschlusspunkt 3 machen und beziehe mich auf die Neufassung. Ursprünglich sollte im Ergebnis einer zu erarbeitenden Konzeption die Übertragung der städtischen Bäder bzw. der Stadtbeleuchtung an die Kommunalen Wasserwerke bzw. Stadtwerke geprüft werden. Der einzusparende Betrag wird mit 5 Mio. € angegeben. Die Neufassung des Beschlusstextes stellt die Vorgehensweise nur insoweit klar, dass im Falle der Nichterzielung der genannten 5 Mio. € in 2002 diese ganz oder teilweise auf 2003 übertragen werden. Aus unserer Sicht ist der Punkt 3 entbehrlich:
1. Es liegt in der souveränen Entscheidung des Oberbürgermeisters aufgabenkritische Prüfungen durchführen zu lassen. Dazu bedarf es keines Stadtratsbeschlusses.
2. Bereits jetzt ist es wahrscheinlich, dass die 5 Mio. € 2002, wenn überhaupt durch die Übertragung, nicht zu erzielen sind. Dafür sprechen die Entscheidungsabläufe (Stadtratsbeschluss sowie Aufsichtsratsbeschlüsse). Insoweit sind die 5 Mio. € eine nicht spezifizierte oder globale Minderausgabe, wie bereits die genannten 15,3 Mio €. Es handelt sich um eine Mogelpackung.
3. In einem Verwaltungsstandpunkt zu einem Antrag der Fraktion B90/Die Grünen ( III/ A 171) wurde am 15. August 2001 ausgeführt: ”... Die Überlegung, die Abteilung Stadtbeleuchtung des Tiefbauamts zu privatisieren, war Gegenstand der aufgabenkritischen Betrachtung im März diesen Jahres. Dabei wurde durch das Tiefbauamt geprüft, welche Konsequenzen der Verkauf der Stadtbeleuchtung an die Stadtwerke Leipzig oder andere Interessenten nach sich zieht. Hierzu wurde eine ausführliche Kostengegenüberstellung vorgenommen, bei der die Leipziger Stadtbeleuchtung kostenmäßig mit Stadtbeleuchtungen in anderen Städten, in denen dieser Bereich ausgegliedert wurde verglichen wurde. Dabei zeigte sich, dass die Ausgliederung des Bereiches ´Stadtbeleuchtung´ erheblich teurer kommt, als die Eigenorganisation dieses Aufgabengebiets innerhalb des Tiefbauamts. Eine Prüfung des im Antrag genannten Sachverhalts (Ausgliederung und Übertragung der Stadtbeleuchtung – d. Verf.) fand seitens des Tiefbauamts bereits statt.” Was hat sich nun auf wundersame Weise innerhalb eines Jahres geändert, dass eine erneute Prüfung mit entsprechenden Kosten durchgeführt werden soll? Oder war der Verwaltungsstandpunkt falsch und wurde der Stadtrat hinter das Licht geführt? Was ist nun? Die vom Kämmerer gegebene Antwort, dass es nunmehr die Geschäftsführung der Stadtwerke will, ist jedoch nicht zielführend bezogen auf die Aussagen des Verwaltungsstandpunkts. Eine substantielle Antwort steht aus!
Unter diesen Bedingungen werden wir dem Beschluss nicht zustimmen.
(In der Debatte wurde dann auf Drängen der Fraktion der Punkt 3 des Beschlussvorschlags durch den Oberbürgermeister zurückgezogen. Die Fraktion hatte sich dann der Stimme enthalten. Einige Stadträtinnen und Stadträte haben zugestimmt.)
