Für eine sozial und ökologisch nachhaltige Bodenpolitik!

Dr. Elisa Gerbsch

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Gäste und Zuhörende im Stream,

Seit Aufstellungsbeschluss des B-Plans aus dem letzten Jahr hat sich an der Planung zum B-Planverfahren Nr. 468 „Gerichtsweg/Täubchenweg“ praktisch nichts geändert. Und das, obwohl eine entsprechende Petition berücksichtigt und die planerische Abwägung einfließen sollte. Auch von der Vielzahl weiterer Stellungnahmen haben es quasi keine Abwägungsvorschläge in die Planung geschafft. Es kommt der Eindruck auf, dass sich mit der Materie nicht weiter befasst wurde. Es war ein Jahr Zeit!

Der Investor AOC, der auf der temporären Grünfläche (genordet linke Seite des Plangebietes) entwickeln möchte, hat ein Insolvenzverfahren in Magdeburg angemeldet. Er wolle aber dennoch auf dem Grundstück entwickeln. Wir stellen infrage, dass ein insolventes Unternehmen seine Liegenschaften mal eben entwickeln kann. Insofern das Grundstück nicht zur Insolvenzmasse kommt, wird man mit dem Neubau seiner eigenen Sanierung zuarbeiten und entsprechend nur hochpreisige Eigentumswohnungen herrichten. Sprich: das bauen, was kurzfristig den höchsten Gewinn abwirft. Das brauchen wir nicht und wir wollen auch kein Steigbügelhalter für Konzernsanierungen sein.

Trotz einer Bruttogeschossfläche von über 5.000 m² ist bei dieser Planung kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen. Ein Zitat aus der Satzungsbeschlussvorlage: „Eine Auswirkung auf bezahlbares Wohnen ist nicht zu erwarten.“ Das ist ein Hohn für alle Leipziger*innen, denn dieses Vorhaben wird die Preisspirale weiter antreiben.

Wie ich schon bei der Einbringung unseres Änderungsantrags zum Klucksgraben vor einem Monat gesagt habe: Das Problem in Leipzig ist kein Wohnraummangel, sondern, dass bezahlbare Wohnungen fehlen! Wir fordern deshalb, dass neue kommunale Satzungsbeschlüsse, wie die Schaffung von 30 Prozent Sozialwohnungen bei B-Plan-Gebieten dieser Größe, Anwendung finden müssen. Darauf zielt der erste Beschlusspunkt unseres Änderungsantrags ab.

Von den geplanten Grünflächen im Innenhof der neuen Gebäude profitieren nur die Eigentümer der Neubauwohnungen. Die geplanten öffentlich zugänglichen Grünflächen sind im Zusammenhang der klimatischen Veränderungen in der Stadt und der Flora und Fauna, die sich in den letzten Jahren vor Ort angesiedelt hat, zu klein. Die bisherige Freiflächenplanung sieht lediglich ca. 2000 m² öffentliche Grünfläche vor. Das ist so groß wie ein Viertel Fußballplatz. Wir fordern deswegen mit dem zweite Beschlusspunkt eine Verdopplung der Grünfläche.

Im Sinne einer sozial und ökologisch nachhaltigen Flächen- und Bodenpolitik bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.