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Für bfb-Ausschuss hat sich kein neuer Untersuchungsgegenstand ergeben

Dr. Lothar Tippach

Der Zeitweilige beratende Ausschuss hat seinen ihm mit Stadtratsbeschluss vom 12. Dezember 2001 übergebenen Auftrag erfüllt.

Der Zeitweilige beratende Ausschuss hat seinen ihm mit Stadtratsbeschluss vom 12. Dezember 2001 übergebenen Auftrag erfüllt. Diese Aufgabenstellung lautete: "Untersuchung der Wahrnahme der Verantwortung von Stadtverwaltung, Betriebsleitung und Betriebsausschuss des bfb hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben seit seiner Gründung". Damit erfasste die Aufgabenstellung den Zeitraum von 1.1.1991 bis 31.12.2001. Das ist deshalb deutlich zu machen, weil die Betrachtung des Zeitraums vom 1.1.2002 bis zum Ende des bfb nicht Gegenstand der dem Ausschuss übertragenen Aufgabenstellung war und deshalb auch nicht bearbeitet werden konnte. Die öffentliche Erwartung war und ist oftmals eine andere, wie aus vielen Briefen hervorgeht, die uns erreicht haben. Deshalb diese Klarstellung.
Daraus folgt keineswegs, dass dieser Zeitraum nicht im Fokus des Stadtrates liegen wird. Spätestens mit der Vorlage der Jahresabschlüsse 2002 und 2003 des bfb und der Prüfberichte wird es Aufgabe des Stadtrats sein, diese letzte Phase im Leben des bfb mit der notwendigen kritischen Distanz zu bewerten.
Das Ergebnis der Arbeit des Ausschusses lag Ihnen mit dem von Ihnen in der Ratsversammlung vom 19. Februar 2003 einstimmig bestätigten Bericht einschließlich der bekannten Schlussfolgerungen vor.
In der Ratsversammlung vom 19. Februar 2003 wurde zudem beschlossen, dass die Arbeit des Ausschuss fortgesetzt wird. Es gab einen konkreten Auftrag, der lautete: "Der Zeitweilige beratende Ausschuss ´Betrieb für Beschäftigungsförderung´ setzt seine Tätigkeit im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Aufgabenstellung (Stadtratsbeschluss vom 12.12.2001) fort. Nach Einsichtnahme in die Akten, die sich bei der Staatsanwaltschaft befinden, und deren Auswertung wird der Ausschuss zeitnah dem Stadtrat einen gesonderten Bericht geben." Zur Begründung hieß es: "Bisher konnten die Ausschussmitglieder gemäß eines Antrages vom Oktober 2002 auf Akteneinsichtnahme in die sich im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Herrn von Hermanni bei der Staatsanwaltschaft Leipzig befindlichen städtischen Akten keine Einsicht nehmen. In Verbindung mit dem vom Gericht gesprochenen Urteil und der zu erwartenden Urteilsbegründung sieht der Ausschuss nunmehr die Notwendigkeit, die Akten im Rahmen seiner Aufgabenstellung einzusehen und zu prüfen".
Hinzu kam, dass der Finanzausschuss die Bitte geäußert hatte, dass der Zeitweilige Ausschuss sich nochmals mit den Jahresabschlüssen des bfb für die Jahre 2000 und 2001 befassen sollte, um Fragen zu klären, die kurzfristig aufgetreten waren. Das war auch Gegenstand des Meinungsaustauschs im Stadtrat.

Zum Ergebnis:

1. Jahresabschlüsse 2000 und 2001
In seiner Sitzung am 21. März 2003 hat sich der Ausschuss in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers nochmals mit den Jahresabschlüssen und den entsprechenden Prüfberichten befasst. Die Fragen betrafen die Leistungsabgrenzung der Jahre 1999 und 2000. Dazu wurde im Ausschuss festgestellt: "Erst ab Mitte 2000 wurde begonnen, das Rechnungs- und Belegwesen neu zu organisieren, eine Kostenträgerrechnung einzuführen und eine Leistungsabgrenzung vorzunehmen. Insbesondere Letzteres brachte die betriebswirtschaftliche Schieflage des Betriebes an die Oberfläche. Bisher wurden Leistungen in dem Jahre buchwirksam, in welchem Fördermittel ausgereicht wurden, unabhängig davon, ob sich die Leistung auch noch in die Folgejahre erstreckte. Mit der konsequenten Leistungsabgrenzung wurde für die Folgejahre eine korrekte Abrechnungsbasis geschaffen."

2. Akteneinsicht
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Akten Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens sind, da bekanntlich gegen das Urteil vom Dezember 2002 Revision eingelegt wurde. Festzuhalten ist auch, dass es sich gemäß des o. g. Stadtratsbeschlusses um die städtischen Akten handelt, die im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Herrn von Hermanni stehen, wo das Urteil vor dem Landgericht im Dezember 2002 gesprochen worden ist.Der Ausschuss hat sich mehrfach mit den verfahrungsmäßigen Fragen befasst, die eine Akteneinsicht ermöglichen sollte. Wir sind vom gleichen Verfahren ausgegangen, dass auch der Akteneinsicht in die städtischen Akten zugrunde lag und mit dem Oberbürgermeister vereinbart wurde. Danach hatten alle Ausschussmitglieder Akteneinsicht in einem Datenraum und es wurden die entsprechenden Akten themenbezogen bereitgestellt. Dieses Verfahren sollte auch im Falle der Einsichtnahme in die städtischen Akten, die bei der Staatsanwaltschaft liegen bzw. lagen, angewandt werden.

Zunächst wurde durch die Staatsanwaltschaft darauf verwiesen, dass es sich um ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren handelt. Auch in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 26. 09.2003 wird ausgeführt, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens die Entscheidung über die Akteneinsicht beim Gericht liegt. Das wäre im vorliegenden Falle das Bundesgericht. Allein dieser Fakt macht deutlich, dass eine Akteneinsicht derzeit nicht möglich ist.
Die Staatsanwaltschaft verwies weiter darauf, dass, soweit Anfragen zur Akteneinsicht getätigt werden, dies nur unter Zugrundelegung des Aktenzeichens möglich ist. Dieses Verfahren haben wir mit gutem Grunde im Ausschuss nicht angewandt, weil allein aus dem Aktenzeichen die Relevanz des Vorgangs in Bezug auf die Aufgabenstellung nicht sichtbar ist. Wir wollten immer Akteneinsicht in alle vorliegenden Akten haben. Und dann haben wir entschieden, welche Akten für unsere Arbeit Bedeutung haben und welche nicht. Und genau dieses Vorgehen erwies sich im vorliegenden Falle als nicht möglich.Zum anderen wurde durch die Staatsanwaltschaft auf Akten verwiesen, die dem Ausschuss bereits vorgelegen hatten (Jahresabschlüsse usw.).

In seiner Sitzung am 02.10.2003 hat der Ausschuss auf Antrag der drei Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion diesen Sachverhalt nochmals erörtert. Dazu wurden dem Ausschussvorsitzenden durch einen CDU-Stadtrat im Verlaufe der Sitzung zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft, datiert vom 09.09.2003 und 26.09.2003, ausgehändigt. Auch aus diesen beiden Schreiben konnte der Ausschuss mehrheitlich keinen neuen Sachverhalt erkennen. Es bleibt dabei, dass die städtischen Akten bei der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Herrn von Hermanni derzeit nicht einzusehen sind. Wann sie einzusehen sind, hängt vom Ablauf des Revisionsverfahrens ab, dessen Ende nicht absehbar ist. Damit hat der Ausschuss seinen Auftrag erfüllt. Mit der Beendigung der Arbeit des Ausschusses ist jedoch keineswegs die Angelegenheit bfb erledigt. Zu verweisen ist auf die noch laufenden dienstrechtlichen Verfahren. Wir erwarten auch, dass mögliche Ansprüche auf Regresse gesichert werden. Es sei an den Beschlusspunkt 4 des Beschlusses vom 19. Februar 2003 erinnert. Danach sollen Regresse gegenüber allen Beteiligten (u. a. Betriebsleitung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Verwaltung) geprüft werden. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt alle denkbaren Möglichkeiten zu prüfen und bei Aussicht auf Erfolg durchzusetzen. Der Stadtrat ist binnen eines Jahres zu informieren. Ein Zwischenbericht sollte dem Stadtrat bis zum 30.06.2003 gegeben werden. Dieser steht noch aus. Er ist für Oktober angekündigt.
Wesentlich ist für uns der Beschlusspunkt 5. Danach sollte bis zum 31.03.2003 durch den Oberbürgermeister ein Beschlussvorschlag zur grundsätzlichen Regelung des Verhältnisses von Stadtrat, Stadtverwaltung und Eigenbetrieben vorgelegt werden. Art und Weise der Lenkung und Steuerung der Eigenbetriebe durch den Stadtrat und den Oberbürgermeister, die Stärkung der Stellung der Betriebsausschüsse hinsichtlich ihrer Auskunfts- und Informationsrechte und der Kontrollfunktion, die inhaltliche Ausgestaltung und der Aufbau des Rechnungswesen und des Beteiligungscontrollings sowie eines angemessenen Risikofrüherkennungssystems in den Eigenbetrieben sind wesentliche Schwerpunkte des Beschlusses des Stadtrats. Anfang Oktober wurde nunmehr eine Vorlage zur Neuordnung des Beteiligungsmanagements der Stadt dem Stadtrat zur Beratung übergeben. Es gehört zu den herausragenden Schlussfolgerungen aus dem bfb-Bericht, dass die Arbeit in und mit den Eigenbetrieben qualitativ verändert werden muss. Die Richtungen sind im Beschlusstext angegeben. Wir erwarten, dass mit der Neuregelung des Beteiligungsmanagements dieses im Sinne der inhaltlichen Richtung der Beschlussfassung erfolgt. Wenngleich die Arbeit des Ausschusses mit dem heutigen Tage beendet werden soll, trifft das auf die Beschäftigung mit dem bfb und den Ursachen sowie Folgen seines Niedergangs keineswegs zu. Das gilt es ausdrücklich festzuhalten. Der am 19. Februar 2003 durch den Stadtrat einstimmig bestätigte Bericht kann als Lehrstück für ein initiatives Handeln des Stadtrats angesehen werden. Ich bin überzeugt, dass uns der Bericht noch lange über den eigentlichen Gegenstand bfb hinaus beschäftigen wird. Das trifft auch auf die Frage zu, wie der Stadtrat noch effizienter seiner Verantwortung für die Kontrolle der Verwaltung gerecht werden kann. Eine erste Antwort wurde durch die Einrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses gegeben. Keinesfalls dürfen wir zur Tagesordnung übergehen. Ich denke, wir sind alle ein Stück sensibler geworden.

Der heute in der Drucksache III/3066 vorgelegte "Bericht des Zeitweiligen beratenden Ausschusses bfb" wurde mit Änderungen im Ausschuss einstimmig bei einer Stimmenthaltung am 24. Juni 2003 votiert. Der Fachausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage behandelt und einstimmig bei zwei Enthaltungen votiert. Der Fachausschuss Finanzen hat die Vorlage mit 6/1/1 zur Beschlussfassung empfohlen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung zur Drucksache III/3066.Zum Abschluss der Arbeit darf ich mich noch einmal bei allen bedanken, die sich aktiv an dem Zustandekommen des Arbeitergebnisses beteiligt haben. Das sind in erster Linie die Mitglieder des Ausschusses, Sie Herr Oberbürgermeister mit Ihrer Unterstützung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Anmerkung:

bfb-Ausschuss ist aufgelöst

Die Drucksache III/3066 wurde mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion beschlossen. Damit ist der Zeitweilige beratende Ausschuss "Betrieb für Beschäftigungsförderung" aufgelöst. Zu den Hintergründen des Beschlussvorschlags sprach der Ausschussvorsitzende Dr. Lothar Tippach.

Durch den CDU-Stadtrat Herrn Haas wurden in der Diskussion Vorwürfe erhoben. Er sprach von "unter den Teppich kehren" und dass auch die PDS-Fraktion nicht an einer Aufklärung der Vorgänge um den bfb interessiert sei. Eine Begründung lieferte er nicht.

Erinnert sei daran, dass die Arbeit des Zeitweiligen beratenden Ausschusses bfb auf einen Antrag der PDS-Fraktion zur Bildung des Ausschusses beruht. Der Ausschuss stand unter Leitung von Dr. Tippach. Die Mitglieder der PDS-Fraktion haben im Ausschuss eine sehr umfangreiche Arbeit geleistet, die auch zum guten Arbeitsergebnis des Ausschusses beigetragen hat. Der Bericht des Ausschusses vom Februar 2003 ist in seinen Aussagen konsequent. Von "unter den Teppich kehren" kann wahrlich keine Rede sein.

Es bleibt der Verdacht, dass die CDU-Fraktion den Zeitweiligen beratenden Ausschuss als "politische Waffe" am Leben erhalten wollte. Schließlich sind im nächsten Jahr Kommunalwahlen.
Außerdem steht der Vorgang im Zusammenhang mit der Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Die CDU-Fraktion hat bekanntlich die Absprachen im Ältestenrat gebrochen, nach der das Vorschlagsrecht für diesen Vorsitz bei der PDS-Fraktion liegt. Begründet wurde das von der CDU-Fraktion damit, dass der Vorsitz des Zeitweiligen beratenden Ausschusses noch bei der PDS läge. Zugleich wurde durch Verfahrensfragen durch die CDU verhindert, dass der Zeitweilige beratende Ausschuss nicht bereits im Juli bzw. September aufgelöst werden konnte. Ein Schelm der Arges dabei denkt!

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