Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2024 in Leipzig bei dramatischen 26 Prozent
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Zur Vorlage VIII-DS-01694-Ifo-1-NF-1 “Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII”
Anrede
Die Informationsvorlage zu den Kosten der Unterkunft und Heizung betrifft deutlich über 50.000 Menschen - das sind fast zehn Prozent der Leipzigerinnen und Leipziger. Schon aus diesem Grunde sollten wir den Bezug zur sozialen Realität in unserer Stadt herstellen. Das möchte die Linksfraktion hiermit tun. Die geringfügige Erhöhung der KdU trifft eine Bevölkerungsgruppe, über die der Paritätische Gesamtverband in einer Studie mit dem Titel „Bürgergeld im Realitätstest. Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke“ unlängst folgendes schrieb:
Fast jeder Fünfte der Betroffenen hat kein zweites Paar Schuhe. Jeder Dritte kann sich an jedem zweiten Tag keine vollwertige Mahlzeit leisten. Mehr als die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Dies geschieht trotz Lebensmitteltafeln und Sozialkaufhäusern – und das alles, während die Bundesregierung unter dem Motto „neue Grundsicherung“ stärkere Sanktionen für Leistungsberechtigte einführen will. Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, werden Unsicherheit und Existenzängste verschärft.
Wie sieht es nun in Leipzig konkret aus? Hier berufe ich mich auf die Zahlen, die von der Stadtverwaltung auf meine Anfrage „Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig“ vor wenigen Wochen übermittelt wurden. Diese Zahlen geben Anlass zu politischem Alarm: Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2024 in Leipzig auf Basis der von der Bundesregierung mit 1.381 Euro definierten Armutsschwelle bei dramatischen 26 Prozent. Die Armutslücke unter den Armen und damit die Tiefe der Armut beträgt 29 Prozent; sie bezeichnet das durchschnittliche Ausmaß, um das das Einkommen armer Haushalte unterhalb der offiziellen Armutsschwelle liegt. Schaut man sich die Antwort der Verwaltung weiter an, wird deutlich, dass von der Armutsgefährdung viele Bevölkerungsgruppen betroffen sind, einzelne Gruppen wie z.B. Arbeitslose, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie insbesondere Bürgergeldbeziehende; bei Letzteren liegt die Armutsgefährdungsquote bei 92 Prozent.
Und das hat auch mit einer dramatischen Entwicklung zu tun, die von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig. Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf. Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf – bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.
Wer jetzt meint, dass die Betroffenen sich doch gefälligst eine kostengünstigere Bleibe suchen sollten, kann angesichts der Realitäten auf dem Leipziger Wohnungsmarkt nur als kaltherziger Zyniker bezeichnet werden. Denn neben den vom SGB II betroffenen Haushalten müssen ja auch die Beziehenden von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe hinzugerechnet werden. Nach dieser Gesamtzählweise kommen für 2025 noch mindestens 558 Haushalte hinzu, in denen eine Wohnkostenlücke besteht. Das sind insgesamt 4.693 Haushalte, ohne jene zu berücksichtigen, die bereits durch eine Mietkostensenkungsaufforderung bedroht sind.
Zugleich stehen die genannten Bevölkerungsgruppen ja in unmittelbarer Konkurrenz mit allen am Wohnungsmarkt, die eine kostengünstige Wohnung suchen oder brauchen – wie z.B. Seniorinnen und Senioren mit niedriger Renten oder Menschen im Niedriglohnbereich.
Der obligatorische Hinweis in den Mietsenkungsaufforderungen aus dem Jobcenter und dem Sozialamt, die Betroffenen könnten durch Verhandlungen mit den Vermietern ihre Miete senken, muss angesichts des angespannten Wohnungsmarktes nur ins Reich der Mythen verwiesen werden. Es sind genau jene Vermieter, denen zugleich vorgehalten wird, auf jede Richtwerteerhöhung zu lauern, um diese durch eine Mieterhöhung unmittelbar nachzuvollziehen. Hier befinden sich verwaltungsinterne Sichtweisen sowohl miteinander als auch mit der Realität in einem offenkundigen Widerspruch.
Zur umfassenden Betrachtung des Gesamtkontextes wird mein geschätzter Fraktionskollege Enrico Stange Ihnen noch die Sachlage zum Mietmarkt erläutern.

