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Erziehungs- und Familienberatungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag im Hilfesystem

Rüdiger Ulrich

Ich möchte den Änderungsantrag des JHA zum Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen begründen. Lassen Sie mich aber zunächst mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie Herr Oberbürgermeister tatsächlich noch ein ganzes Jahr benötigt haben, um diesen Fachplan zur Beschlussfassung zu bringen. Bereits im Oktober 2012 lag der Entwurf, welcher in einem breiten Beteiligungsverfahren (Verwaltung, freie Träger, JHA) erarbeitet wurde, vor. Dem Ansinnen von Jugendhilfeplanung, darum geht es hier, „die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen“, wird man damit nicht gerecht.

Dabei leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen wichtigen Beitrag im Hilfesystem der Jugendhilfe. Neben der klassischen Erziehungsberatung, wo es darum geht, Kinder, Jugendliche und Eltern bei der Klärung familienbezogener Probleme zu unterstützen, gehört die Beratung in Fragen der Partnerschaft , Trennung und Scheidung ebenso dazu wie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts oder auch der Auftrag zum Schutz der Kinder. Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers. Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche haben entsprechend Kinder- und Jugendhilfegesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Dementsprechend sind Beratungsstellen auszustatten.

In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Beratungs- und individuellen Hilfsangeboten weiter enorm gestiegen. Ausdruck dessen ist die Steigerung der von einer Vollzeitstelle betreuten Fälle von 119,4 im Jahr 2007 auf 150,4 im Jahr 2011. Das ist eine Steigerung um 26%. Und der Falldruck wird sich weiter erhöhen.

Ursächlich mit verantwortlich dafür sind die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen...(2009), dem Bundeskinderschutzgesetz (2012), dem Gesetz der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (2013) und auch durch die Umstrukturierung des ASD in Leipzig sind die Aufgaben in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen umfangreicher und differenzierter geworden. Hinzu kommt, dass die Fälle aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen schwieriger und komplexer werden.

Das alles führt dazu, dass die Wartezeiten auf einen Beratungstermin immer länger werden, Anmeldungen abgewiesen werden müssen und die akute Not der Eltern und Kinder die Zeit auffrisst, die eigentlich für präventive Angebote zur Verfügung stehen sollte. Dabei sind präventive Angebote enorm wichtig, ermöglichen sie doch ein frühes Eingreifen und somit die Vermeidung kostenintensiver Hilfemaßnahmen.

Meine Damen und Herren, die Fachleute sind sich einig, dass aufgrund der hohen weiter steigenden Nachfrage von Beratungs- und Hilfsangeboten dringender Handlungsbedarf besteht. „Um einen 15 prozentigen Anteil präventiver Arbeit in allen Beratungsstellen sicher zu stellen, ohne Fachstandards in der Fallarbeit zu verletzen, z.B. Termine von Erstgesprächen innerhalb von vier Wochen, angemessene Intervalle zwischen den Terminen, braucht es einer Stellenerweiterung um 0,5 VzÄ je Beratungsstelle.

Unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt schlägt der JHA vor, die Stellenerweiterung schrittweise über drei Jahre durchzuführen. Ich bitte Sie im Namen des JHA, der einstimmig hinter diesem Antrag steht, diesen zuzustimmen und somit die Beratungsstellen in die Lage zu versetzen, ihren Beratungsauftrag in angemessenen Fristen erfüllen zu können.

Rede zum Änderungsantrag des JHA zur DS V/2803 „Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen“. Der Änderungsantrag wurde mit der Übernahme eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion angenommen.

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