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Enrico Stange zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

Enrico Stange

Der Stadtrat hatte in der Ratsversammlung vom 5. Juli 2023 die „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben ‚Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld‘ 15. Planänderung – 1. Tektur“ beraten und beschlossen.

Die Landesdirektion hat am 12. September 2024 den Planfeststellungsbeschluss gefasst und am 17. Oktober 2024 auf ihrer Internetpräsenz öffentlich bekannt gemacht. Danach – so die Rechtsbehelfsbelehrung – müsse gegen den Beschluss fristwahrend bis zum 4. Dezember 2024 Klage beim OVG erhoben werden.

Der vorliegende Antrag war aus Sicht der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erforderlich. Ich will an dieser Stelle die zentrale Frage der Klagebefugnis erst einmal außenvorlassen. In der Ratsversammlung am 23. Oktober 2024 haben Bürgermeister Dienberg und auch Sie, Herr Oberbürgermeister, wissen lassen, dass derzeit die Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses liefe und die Ergebnisse im nächsten Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt würden, Sie aber eine Möglichkeit des Vorgehens gegen den Beschluss der Landesdirektion Sachsen derzeit nicht sähen. Herr Oberbürgermeister erklärte auf Einwurf des Kollegen Geisler, dass im Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung und im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit, Digitales ebenso vorgetragen würde.

Zwar ist die Tagesordnung für den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau kurzerhand nachträglich unter Bericht des OBM um die „Information zum Planfeststellungsbeschluss Flughafen“ erweitert worden. Derzeit liegt ein Protokoll allerdings nicht vor. Und auch die dem Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung nachgereichten Informationen mit Präsentationen liegen nun erst vor.

Somit war geboten, die Rechte der Ratsversammlung zur Information, Beratung und Beschlussfassung zur möglichen Frage einer Klageerhebung über den ungewöhnlichen Weg eines dringlichen Antrags so herbeizuführen, dass alle Mitglieder der Ratsversammlung informiert werden und sich an der Meinungs- und Willensbildung beteiligen können, um gegebenenfalls den Beschluss zur Klageerhebung zu fassen. Und dies eben in der heutigen Ratsversammlung, um die gesetzten Fristen zu halten.

Dies umso mehr, da die Verwaltung angesichts eines mehr als 1.000 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses eine Prüfung in noch kürzerer Zeit nicht ermöglichen konnte! An dieser Stelle ein Dank an alle beteiligten Ämter für diese Prüfung!

Dass der Flughafen Leipzig/Halle seit vielen Jahren in Leipzig, den unmittelbaren Anrainer-Gemeinden sowie in der Region durchaus ambivalent gesehen wird, dürfte hinlänglich bekannt sein. Für die einen ist er erforderlich, um die wirtschaftliche Entwicklung in und um Leipzig weiter zu entwickeln und Arbeitsplätze zu halten und neue in die Region zu bringen. Für die anderen belastet der Flughafen, insbesondere durch den massiven Frachtflugverkehr bei Nacht die Anwohnerinnen und Anwohner der unmittelbar umliegenden Gemeinden, aber auch von Stadt- und Ortsteilen unserer Stadt. Dass die Gesundheit dabei massiv Schaden nehmen kann, auch das zählt zum Allgemeingut zugänglichen Wissens.

Ich will an dieser Stelle überhaupt nicht auf die vielen Argumente gegen den Ausbau des Flughafens eingehen. Mich bekümmert, weshalb wir hier im Rahmen der erforderlichen Information der Ratsversammlung nicht den sehr hilfreichen Hinweis des Kollegen Dr. Peter aus der Ratsversammlung vom 23. Oktober aufgegriffen haben, innerhalb einer gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse das Prüfergebnis vorzutragen? Ich glaube, da ist, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, unabhängig davon, ob wir Klagebefugnis hätten, unabhängig davon, ob Sie oder wir klagen wollten, im gegenseitigen Umgang deutlich Luft nach oben. Im Sinne der Interorganfreundlichkeit will ich dies grundsätzlich also anmahnen.

Leider – so sehen wir es nach kursorischer Prüfung der im Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung hinterlegten Powerpoint-Präsentation – steht uns eine Klagebefugnis nach § 42 VwGO wahrscheinlich nicht zu. Allerdings, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, auch hier ein deutlicher Hinweis: In der Präsentation im Ausschuss wird wiederholt auf die Prüftabelle verwiesen, die allerdings wiederum nicht hinterlegt wurde und mir zum Beispiel als Mitglied der Ratsversammlung erst heute Mittag mit dem Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag zugänglich geworden ist. Das kann ich also erst jetzt und in den kommenden Tagen prüfen.

Noch ein Hinweis sei erlaubt, der geht an uns als Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, die im Landtag vertreten sind, die in der Vergangenheit Regierungsverantwortung trugen und gegebenenfalls noch tragen oder tragen werden. Die neuen Mehrheitsverhältnisse im Sächsischen Landtag und das dort avisierte neue Konsultationsverfahren für Gesetzesmehrheiten eröffnet zumindest die Chance, endlich das zu bewerkstelligen, woran bisherige Regierungspartner der CDU scheiterten: Einflussnahme auf den Hauptgesellschafter der Mitteldeutschen Flughafen AG, auf die Flughafen Leipzig/Halle Gesellschaft für die bessere Gestaltung des Lärm- und Gesundheitsschutzes über einen jovialen Lärmschutzbeauftragten hinaus und für die Vorfahrt von Gesundheitsinteressen vor Wirtschaftsinteressen.

 

Vielen Dank!

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