Enrico Stange zur Beauftragung externer Beratungsleistungen
Es gilt das gesprochene Wort
Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat hat in den vergangenen Jahren öfter auf eine umfassende Aufgaben- und Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung gedrängt. Dabei ging es um die Überprüfung der Abläufe in den Organisationseinheiten und deren angemessene, personelle Ausstattung. In Teilen sind solche Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen auch schon durchgeführt worden. Zum Verdruss des Personalrates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese Untersuchungen jedoch nicht dazu geführt, eine sinnvolle, untersuchungsbasierte Personalbemessung anzusetzen.
Der Stadtrat – ich selbst habe nunmehr den dritten Doppelhaushalt der Stadt mitverhandelt – hat aufgrund Bürgerbeschwerden und Informationen der Beschäftigten in verschiedenen Bereichen Bedarfe nachgesteuert. Im Bürgerservice, im Standesamt, im Ordnungsamt und vielen anderen Bereichen hat der Stadtrat zusätzlichen Personalbedarf im Stellenplan abgebildet.
Angesichts noch immer nicht umfassend erfolgter Aufgaben- und Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung inklusive eventueller Doppelstrukturen haben sich im Kontext der komplizierten Haushaltslage und im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt große Fraktionen des Stadtrates im Willen, Kompromisslinien für den genehmigungsfähigen Haushalt zu finden, zu einer solchen Beauftragung verständigt.
Leider kam es dann zu dem fatalen Beschluss zu VIII-HP-10289-NF-03: „Im Ergebnis der Aufgaben- und Organisationsuntersuchung wird eine ermittelte, erforderliche Stellenbemessung in den Stellenplan für den Doppelhaushalt 2027/2028 eingearbeitet. Ziel dabei ist, den Stellenplan 2027/2028 im Vergleich zum Stand 31.12.2024 um 500 VzÄ zu reduzieren.“ Vielleicht haben nicht alle überblickt, welcher Anstoß damit gegeben war. Die Verwaltungsspitze, also das Dreigestirn aus OBM, Finanzbürgermeister und Verwaltungsbürgermeister nutzen diesen mehrheitlichen Beschluss dankend als Steilvorlage.
Damit kehrt sich der ursprüngliche Ansatz zur Aufgaben- und Organisationsuntersuchung mit dem Ziel der angemessenen Personalbemessung um zur Identifikation von Struktur- und vor allem Personaleinkürzungspotenzialen. Und nun spiegelt sich dies in der Aufgabenspezifizierung des Ausführungsbeschlusses zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK), also in der hier befassten Vorlage.
Daraus leiten Beigeordneter Hörning und die Amtsleiterinnen nun den Anspruch ab, wie im Ausschuss ausgeführt, Steckbriefe mit den größtmöglichen Einsparpotenzialen zu erarbeiten. Diesem Ansatz diente auch der sogenannte Ideenwettbewerb, bei dem Einsparpotenziale angezeigt werden sollten.
Der vorliegende Ausführungsbeschluss räumt aber auch implizit eine Führungsschwäche dieser Stadtverwaltung ein. Der Oberbürgermeister sagte erst kürzlich hier in der Ratsversammlung, er sei betriebsblind geworden und brauche jetzt den Blick von außen. Bürgermeister Hörning und die zuständigen beiden Amtsleiterinnen sekundieren dabei. Konsistent ist das Vorgehen allemal nicht.
Zum einen wird nach Kritik an der externen Vergabe die interne Steuerung betont, und es soll für 2,3 oder 1,8 Mio. Euro, je nach Änderungsantrag, nun eine externe Begleitung für das betreute „Steckbriefeln“ eingekauft werden.
Es dürfte mit der Vorlage und den Ausführungen zu „Anlass“ und „Beschreibung der Maßnahme“ augenfällig sein, dass die Umsetzung des Beschlusses die Beschlusslagen des Stadtrates und seine Zuständigkeit tangiert.
Mit der strikten Priorisierung von freiwilligen Aufgaben zielt das Vorgehen in großen Teilen auf den sozialen Kitt in der Gesellschaft. Kultur, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie auf personalintensive Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, Bürgerservice, Stadtordnungsdienst, Allgemeiner Sozialdienst und, und, und.
Einen Vorgeschmack konnten alle im erweiterten Finanzausschuss schon mal kosten. Kürzungslisten für das freiwillige Haushaltssicherungskonzept, die so noch keiner dieser Stadträtinnen und Stadträte je zuvor gesehen hat.
In der Synopse sollen nun zur Mehrheitssicherung einerseits die Beschneidung der Aufgabenkonsolidierung und die Kürzung der bereitgestellten Mittel bei Übernahme „unschädlicher“ Antragsinhalte erfolgen.
Dass insbesondere die Vorgaben aus unserem Änderungsantrag zur Umsetzung der Funktion des Hauptorgans, also die Einbindung des Stadtrats durch Beschlussvorlagen nicht auf Wohlwollen treffen, ist mir angesichts der rechtlichen Einschätzungen zur Causa des Liegenschaftsamtswechsels mehr als klar. Stadtrat bitte nur, wenn es verwaltungsseitig als erforderlich angesehen wird. Egal ob es rechtlich erforderlich wäre. Der Stadtrat muss Herr des Verfahrens bleiben. Deshalb haben wir den Änderungsantrag 02 eingereicht und wollen den Stadtrat viel enger mit dem Prozess befassen.
Und wir brauchen einen Beschluss zur Intention der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung. Mit unserem Änderungsantrag 03 wollen wir vor allem die Überprüfung freiwilliger und pflichtiger Aufgaben einordnen und in den stadtgesellschaftlichen Kontext stellen.
Herr Oberbürgermeister, Sie haben auf die Leipzig Strategie 2035 hingewiesen. Wenn wir dieses Leitbild leben wollen, sollte das auch Leitfaden für den Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozess sein. Deshalb kann es nur um eine Bewertung im Kontext gehen, worum es uns hier geht.
Wir bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen!

