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Dr. Volker Külow zum Flughafen Leipzig/Halle(Saale) als Friedensdrehkreuz

Dr. Volker Külow

Jeder von uns kennt den berühmten Spruch „The same procedure as every year, James!“ Was im Sketch „Dinner for one“ noch von großer Komik zeugt, ist aber keinesfalls mehr lustig, wenn es die AfD in abgewandelter Form in der Ratsversammlung aufführt. Bekanntlich hatten wir den gleichlautenden Antrag der AfD zuletzt hier im Hause am 18. Januar 2023 behandelt. Daher ist auch das Camouflagespiel dasselbe, als das ich es schon damals demaskiert habe: Die Blauen als friedenspolitischer Wolf im Schafspelz.

Damit wir das Schmierenstück aber nicht noch ein drittes Mal serviert bekommen, möchte ich heute etwas gründlicher argumentieren, als vor 20 Monaten. Die AfD liebt die Selbstinszenierung als Friedenpartei bekanntlich sehr. Dabei bezieht sie sich vor allem auf den Krieg in der Ukraine. Auch der vorliegende Antrag ist davon geprägt. Eine wirkliche Friedenspartei müsste sich allerdings konsequent und generell gegen militärische Problemlösungen, gegen Aufrüstung, gegen Rüstungsexporte, gegen Wehrpflicht und das Militär positionieren.

Das alles tut die AfD bekanntlich nicht, ganz im Gegenteil. Ich könnte jetzt dutzende Zitate aus den programmatischen Dokumenten der Partei anführen, die nachweisen, dass sie deutschnationale Aufrüstungspartei ist, die nur gelegentlich die Friedensfahne schwingt. Eines aus dem Grundsatzprogramm von 2016 möge hier genügen: Eine Aufrüstung der Bundeswehr ist die „Voraussetzung dafür, dass Nato EU und internationale Staatengemeinschaft Deutschland als gleichberechtigten Partner wahrnehmen“. Natürlich begrüßte die AfD das 100-Milliarden-Euro-Paket für die Bundeswehr und die Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels. Sie geht in ihren weiteren Forderungen über die ohnehin schon immense Aufrüstungspolitik der Ampel sogar hinaus.

Das ist auch nicht verwunderlich. Im Verteidigungsausschuss des Bundestages sitzen für die AfD derzeit vier ehemalige Soldaten; zwei der Abgeordneten haben enge Verbindungen zur Rüstungsindustrie. In gewisser Weise ist die AfD sogar eine Militärpartei; Schätzungen zufolge waren im Jahr 2019 von den 35.000 AfD-Mitgliedern 2.100 Berufssoldatinnen und -soldaten. Dass die AfD sich bewusst als Soldatenpartei darstellt, ist nicht nur dem Versuch geschuldet, diese als potenzielle Wählerinnen und Wähler zu gewinnen, sondern ist auch ein Kalkül der Neuen Rechten, diese als Teil des Gewaltmonopols auf die eigene Seite zu ziehen. Nicht nur Björn Höcke betrachtet Teile von Militär, Polizei und Verwaltung als wichtigen Bestandteil seiner rechten Umsturzphantasien.  

Laut dem Grundsatzprogramm der AfD ist ein „souveräner Nationalstaat des deutschen Volkes“ die oberste außen- und sicherheitspolitische Priorität der Partei. Denn nur, wenn „die Freiheit des deutschen Volkes nicht durch auswärtige (…) Mächte beeinträchtigt wird“, heißt es weiter im Grundsatzprogramm, „könne es seine nationalen Interessen durchsetzen und seinen Wohlstand mehren“. Langfristig setzt die AfD folgerichtig auf militärische Schlagkraft, möglichst losgelöst von der bisherigen Führungsmacht USA. Weder ihre Position im Ukrainekrieg noch ihre Skepsis gegenüber Auslandseinsätzen kommen keinesfalls aus einem friedenspolitischen Impuls, sondern einem der nationalistischen Macht- und Größenwahnpolitik.

Damit zurück zum vorliegenden Antrag, indem die Stichworte Nato, Bundeswehr und Abrüstung übrigens nicht auftauchen. Warum das so ist, habe ich mit meiner Rede hoffentlich erklären können. Zum Schluss will ich noch auf die aktuelle Beschlusslage zum Thema eingehen, die einen weiteren Grund für unsere Ablehnung des demagogischen AfD-Antrages bildet. Bekanntlich setzt sich unsere Partei seit über 20 Jahren – da war an die AfD noch gar nicht zu denken – im Leipziger Kommunalparlament gegen die militärische Nutzung des Flughafens Halle/Leipzig ein.

Am 23. Juni 2021 wurde im Stadtrat unser Antrag „Frieden ist die Verantwortung aller – für die zivile Nutzung des internationalen Verkehrs- und Logistikdrehkreuzes ‚Flughafen Leipzig/Halle‘“ beschlossen, in dem es heißt: „Der Oberbürgermeister setzt sich vordringlich für die zivile Nutzung“ des Flughafens ein. Mehr ist leider kommunalrechtlich nicht zu erreichen, aber wir sind überzeugt, dass sich Oberbürgermister Jung bis zum Schluss seiner Amtszeit an diesen Beschluss weiter gebunden fühlt. Insofern hoffe ich sehr, dass wir von einer nochmaligen Einreichung des AfD-Antrages künftig verschont bleiben. Dies insbesondere, weil, wie im Verwaltungsstandpunkt zutreffend ausgeführt, „sich der Gemeinderat aus seiner ortsbezogenen Sicht“ zwar „auch mit Fragen befassen (darf), die nach der gesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung anderen Trägern öffentlicher Gewalt als Aufgaben zugewiesen sind. Seine Grenzen findet dies allerdings dann“, so der Verwaltungsstandpunkt weiter, „wenn durch den Gemeinderat über eine Meinungsäußerung hinaus ein rechtsverbindlicher, regelnder Beschluss angestrebt wird. Hierfür benötigt die Gemeinde eine einschlägige Entscheidungskompetenz. Vorliegend ist das weder zu Beschlusspunkt 1 noch 2 der Fall, da die Stadt Leipzig als Minderheitsaktionär an der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG)n lediglich 2,1 % der Aktien hält und im Aufsichtsrat mit nur einem Sitz vertreten ist. Dies versetzt sie bereits aktienrechtlich nicht in die Lage, die vom Antragsteller beantragten Beschlüsse umzusetzen.“

Dem habe ich nichts hinzuzufügen und deshalb werden wir aus all den genannten Gründen den Antrag ablehnen.

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