Was sind Rücklaufgelder?
Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2019/20 durch den Stadtrat wurden die Mittel, die im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung von den freien Trägern der Jugenhilfe zurückgegeben werden (Rücklaufgelder) unterjährig gesperrt. Der Jugendhilfeausschuss wurde beauftragt, ein Konzept vorzulegen, auf dessen Grundlage dann durch ihn die Entscheidung über die Verwendung der Rücklaufgelder getroffen werden soll.
Was sind Rücklaufgelder?
Verringern sich die Aufwendungen für Projekte, weil sich Sachverhalte wie z. B. die Stellenbesetzung, terminliche Verschiebungen bei der Durchführung der Maßnahmen, der Zuwendungszweck und andere unterjährig verändert haben, dann ist der freie Träger verpflichtet, dies anzuzeigen und diese Mittel zurückzugeben.
Allerdings gibt es auch Projekte, deren Aufwendungen unterjährig aufgrund von Betriebskostennachzahlungen, kurzfristig aufgetretene Ersatzbeschaffungen oder auch Personalkostenerhöhungen gestiegen sind. Über Nachanträge melden sie einen Mehrbedarf an.
Entsprechend § 71 SGB VIII hat dann der Jugendhilfeausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu entscheiden.
Der Jugendhilfeausschuss schlägt nun vor (einstimmig),
- unterjährig auftretende Mehrbedarfe entsprechend der im Beschlussvorschlag genannten Priorisierung zu vergeben.
Danach haben unterjährig auftretende Nachzahlungen bei den Betriebskosten und betriebsnotwendige Ersatzbeschaffungen die höchste Priorität.
Mit geringerer Priorität sollen aber auch Neubeschaffungen (dafür stehen im Antragsverfahren nur sehr geringe Mittel zur Verfügung) und unterjährig auftretende Personalkostensteigerungen Berücksichtigung finden.
Weitere Mittel sollen gebunden werden für Kosten aus möglichen Klageverfahren und Widersprüchen sowie für die Evaluation des Förderverfahrens (10.000,- Euro)
- wird vorgeschlagen, dass die Mittel, die nicht aufgrund der Nachanträge unter Beachtung der Priorität gebunden werden, mindestens aber 100.000,- Euro, in den allgemeinen Haushalt der Stadt zurückfließen.
Rede als Stellv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses zum AntragA-08056 „Verwendung der Rücklaufgelder“

