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Die Neuausrichtung des Konzeptvergabeverfahrens ist ein Dammbruch in der Leipziger Liegenschaftspolitik!

Dr. Elisa Gerbsch

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Gäste und Zuhörende im Stream,

die Neuausrichtung des Konzeptvergabeverfahrens stellt für uns einen Dammbruch in der Leipziger Liegenschaftspolitik dar. Nachdem in der letzten Ratsversammlung der Verkauf von Eigenheimgrundstücken beschlossen wurde, würde diese Vorlage nun den Verkauf städtischer Grundstücke möglich machen, auf denen Geschosswohnungsbau entstehen könnte. Das lehnt die Fraktion Die Linke entschieden ab. Meine Fraktion wird heute deswegen gegen die Vorlage stimmen!

Lassen Sie mich dazu kurz ausführen:
Die Evaluierung des Leipziger Konzeptvergabeverfahrens war differenziert und hat viele Herausforderungen benannt. So zeigte etwa die Stadtwerkstatt, dass die angewandten Kategorien „kooperativ“, „sozial“, „Mischnutzungen“ nicht immer praktikabel sind. Es ist durchaus sinnvoll, das Verfahren weiterzuentwickeln, solang die Sicherung bezahlbaren Wohnraums und gemeinwohlorientierter Nutzungen weiterhin im Vordergrund stehen.

Dass es zuletzt weniger Bewerber:innen auf die Flächen gab und die Umsetzungen von Konzepten schwieriger waren, liegt aus unserer Sicht nicht am Verfahren selbst, sondern an den aktuellen Rahmenbedingungen:

  • Der Baupreisindex ist in den letzten 5 Jahren um 30% gestiegen
  • die Zinsen liegen aktuell bei 3-4%

Diese Schwierigkeiten zeigen sich u.a. in den 7000 genehmigten, aber nicht begonnenen oder fertiggestellten Wohnungen in Leipzig – das betrifft v.a. die großen Player auf dem Wohnungsmarkt! Warum sollte das bei Baugemeinschaften, Genossenschaften oder Vereinen, die Wohnraum im Konzeptverfahren schaffen, anders sein?

Umso wichtiger ist es, eine kleine Bilanz zu ziehen. An dieser Stelle vielen Dank an die Verwaltung, dass es die Möglichkeit gab, die Projekte Leika und Holzbrau Süd kennenzulernen:

  • In acht Jahren wurden – wenn man Eigenheime hinzuzählt – über 20 Grundstücke vergeben
  • Im Gespräch mit den Projekten zeigte sich, dass die Erbbaupacht die Bezahlbarkeit und Umsetzung des Projekts erst ermöglicht hat – nicht behindert

Die Schlussfolgerung, der Verkauf städtische Grundstücke müsste zukünftig ermöglicht werden, ist für uns deswegen nicht nachvollziehbar.

Zu den Änderungsanträgen nur kurz:

  • Die CDU möchte mit ihrem Änderungsantrag das Konzeptverfahren faktisch abschaffen und zeigt damit immer offensiver ihre enge Verbandelung mit der Immobilienlobby
  • Der BSW-Antrag ist sehr formalistisch und ich wüsste gern, wie die Verwaltung die Forderungen einordnet, insbesondere Punkt 3a (50% Solarenergie erst ab 2000m²)
  • Die Freie Fraktion beantragt die Streichung aller Punkte, die nach der Diskussion im Ausschuss ihren Weg in die Vorlage gefunden haben. In einer Zeit, wo die Stadt Flächen verscherbelt, die letztendlich bezahlbaren Wohnraum sichern könnten, würde ich mir etwas mehr wohnungspolitische Tiefe wünschen
  • Dem Antrag der Grünen und der SPD können wir folgen, weil sie der Vorlage etwas mehr soziales Profil geben – allerdings: eine klare Absage an den Verkauf städtischer Grundstücke ist das nicht

2015 hat der Rat, Genosse Schlegel hat ihn mitinitiiert, im Grundsatz beschlossen, keine Liegenschaften der Stadt Leipzig zu verkaufen.

Die Kaufoption ist für uns kein Detail im Konzepterfahren, sondern bedeutet einen grundlegenden Richtungswechsel in der Liegenschaftspolitik. Dabei ist doch gerade das Konzeptverfahren ein Instrument, um Boden der Spekulation zu entziehen und öffentliche Steuerungsfähigkeit zu sichern!

Wir bitten deswegen um Ihre Ablehnung der Vorlage!

Vielen Dank

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