Der Strahler verbraucht damit in 12 Stunden ebensoviel Energie wie für die Heizung eines Kinderzimmers
Noch einige Ergänzungen zu den Ausführungen meines Fraktionskollegen zur Energievergeudung mit Wärmestrahlern: So ein Freiluft- oder Terrassenstrahler mit einer 11-kg-Propan-Gas-flasche kann zwischen Mittag und Abend den gesamten Gasinhalt verbrennen und in die Luft pusten, damit er einem Gast die Wange, dem anderen die Backe wärmt. Der Strahler verbraucht damit in 12 Stunden ebensoviel Energie wie für die Heizung eines Kinderzimmers im gut gedämmten Haus in der gesamten Heizperiode eines Jahres nötig ist.
Bei elektrischen Strahlern verdoppelt sich der Primärenergieverbrauch, d.h., ich kann 2 Kinderzimmer damit heizen, wenn Strom aus einem Braunkohlekraftwerk eingesetzt wird. Und davon gibt es in Sachsen viele.
Im vorigen Jahrhundert gab es Verordnungen, so 1980 in der DDR als TGL oder 1977,1984 und 1995 in der BRD und dann im vereinten Deutschland, um mit Energie sorgsamer umzugehen. Im neuen Jahrhundert ab 2002 gibt es Energiespargesetze mit Verschärfung aller 2 bis 3 Jahre, wo für Sanierungen oder Neubauten eindeutige Grenzen für den Verbrauch vorgegeben werden.
Bei jeder Vorlage im Bauausschuss, wenn es um kommunale Gebäude geht, drängen entweder der grüne Vorsitzende oder sein linker Stellvertreter, dass der Bau energieeffizienter errichtet werden sollte. Und hier bei den Heizpilzen wollen wir auch weiterhin Energie, so rein zum Vergnügen, in die Luft blasen???
Meine Damen und Herren, wenn Sie heute Abend von Ihrem Kind oder Enkel gefragt werden, ob Sie dem Irrsinn mit den Heizpilzen zugestimmt haben, sind Sie eine Antwort schuldig. Deshalb nutzen Sie bitte die Zeit bis zur Abstimmung zum Nachdenken, um Ihrem Kind oder Enkel mit „Nein“ antworten zu können.
Rede zum Antrag A 220 der Fraktion DIE LINKE „Verbot von gasbetriebenen Wärmestrahlern“. Er wurde abgelehnt.

