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Das Problem in Leipzig ist, dass bezahlbare Wohnungen fehlen!

Dr. Elisa Gerbsch

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Gäste und Zuhörende im Stream,

Das Problem in Leipzig ist, entgegen der selbstgefälligen Meinung einzelner Stadträte, nicht ein Mangel an Wohnraum. Das Problem in Leipzig ist, dass bezahlbare Wohnungen fehlen! Der jüngste Sozialreport hat gezeigt, dass vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen die Mieten eine starke Belastung bedeuten. Für knapp ein Drittel der Leipziger Haushalte, deren Einkommen als prekär eingestuft werden kann, ist es derzeit nahezu unmöglich, umzuziehen.

Dank einer kommunalen Wohnungspolitik, die einer demokratischen Stadtgesellschaft bisher gerecht wird, liegt der Anteil Sozialen Wohnungsbaus bei Vorhaben mit über 4000m² Bruttogeschossfläche bei 30 Prozent. Bei kommunalen Flächen haben wir zudem Spielräume, sodass in Gebieten – wie beispielsweise in Heiterblick Süd – der Anteil nach einem Antrag von der Fraktion Die Linke bei 50 Prozent liegt.

„Wohnen am Klucksgraben“ ist ein kleineres Bauvorhaben, doch auch hier entwickelt die Stadt Leipzig die Fläche selbst mit der LESG mbH. Kleinvieh macht auch Mist und deswegen sollte die Stadt Leipzig mit gutem Beispiel vorangehen und angemessenen Teil mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum mitplanen. Schließlich sollte eine Soziale Mischung der Wohnbevölkerung nicht nur Thema der innerstädtischen Gebiete, sondern auch Aufgabe der randstädtischen Ortslagen sein.

Eine kurze Erläuterung des inhaltlichen Unterschieds zwischen dem Änderungsantrag (ÄA) Bündnis 90/Die Grünen und unserem Änderungsantrag?

In Punkt 4 ihres ÄA fordert das Bündnis90/Die Grünen durch Konzeptvergabe einen Mindestanteil von 30 Prozent gebundenen Wohnraums an der Bruttogeschossfläche zu realisieren. Das Problem dabei: Wenn es keine Bewerber auf die Ausschreibung gibt, kommt es nicht zu einer Konzeptvergabe und somit entsteht kein Sozialer Wohnungsbau. Aus diesem Grund fordern wir, im Bebauungsplan festzuschreiben, dass 30 Prozent der Bruttogeschossfläche (=einstellige Zahl Wohneinheiten) des entstehenden Geschosswohnungsbaus als geförderter Wohnraum realisiert wird.

Denn für sozial nachhaltiges Wohnen bedarf es Zweierlei: zum einen sozialen Wohnungsbau und zum anderen eine soziale Flächen- und Bodenpolitik. Ich bitte um Zustimmung.

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