Cornelia Falken zur Schulbeförderungssatzung: Nicht bei Schülerinnen und Schülern sparen!
Die vorliegende Neufassung der Schülerbeförderungssatzung ist einzig von der Idee geprägt, Geld zu sparen. So sollen angesichts der katastrophalen Haushaltslage den Einsparvorgaben der Stadt entsprochen werden. Dabei bleiben gesetzlich geregelte Verantwortlichkeiten ebenso unberücksichtigt wie Regelungen des sächsischen Schulgesetzes zur Verpflichtung des Schülerverkehrs durch die Schulträger.
Die vorliegende Neufassung der Schülerbeförderungssatzung ist nach unserer Rechtsauffassung höchst bedenklich und könnte rechtswidrig sein. Darüber hinaus ist sie mindestens sozial ungerecht und diskriminiert betroffene Kinder und ihre Eltern. Die Neufassung der Schülerbeförderungssatzung ist deshalb zurückzuweisen.
Eltern mit einem Kind, das besonderen Förderungsbedarf hat, sind von vielen Einschränkungen betroffen. Der gute und sichere Schulweg wird jetzt infrage gestellt. Damit ergeben sich wesentliche Einschränkungen für die Familie und die Geschwisterkinder – das ganz Umfeld der Kinder ist dadurch beeinträchtigt. In vielen Fällen wird es sogar Auswirkungen auf die Arbeitswelt der Eltern geben.
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr in den Profil-Schulen beschult werden dürfen, werden gravierend benachteiligt. Und was ist mit den Schülerinnen und Schülern, die bereits in einer Profil-Schule unterrichtet werden – müssen die jetzt die Schule wechseln? Eine zusätzliche Härte ist, dass für die Genehmigung nicht mehr 50% Behinderung ausreichen, sondern nun auch zusätzliche Merkzeichen notwendig sind.
Wir, die Stadt Leipzig, sind Schulträger für alle Kinder, die an den Schulen der Stadt Leipzig unterrichtet werden, nicht die umliegenden Landkreise. Das Finanzausgleichs-Gesetz regelt, dass die Mittel für die Förderschulen an den Schulträger gehen. Diese Mittel reichen nicht aus, daher muss mit dem Freistaat Sachsen verhandelt werden.
Die Schülerbeförderungssatzung schon zum 01.08.2026 in Kraft zu setzen, ist ein viel zu kurzfristiger Termin. Unser Vorschlag ist, die Satzung gründlich zu überarbeiten und erst zum 01.08.2027 umzusetzen.
Die Neufassung der Schülerbeförderungssatzung ist handwerklich schlecht gemacht. Sie tragen dafür die politische Verantwortung, Frau Felthaus.

