Bürgerservice sinnvoll modernisieren!
Nach wie vor sind besuchbare Bürgerservicebüros der unmittelbare und wohnortnahe Zugang zum Rathaus und seinen Dienstleistungen. Es ist vollkommen klar, dass diese Bürgerservicebüros und ihre Dienstleistungen für alle gleichermaßen zugänglich sein müssen, unabhängig von der Wohnlage innerhalb unserer Stadt und den Ortsteilen und auch unabhängig von etwaigen Mobilitätseinschränkungen.
Die Verwaltung hat mit den Vorlagen Antworten auf Anfragen wie sie im Antrag auch hinterlegt sind, die teils nicht haltbaren zustände in Bürgerservicebüros dargelegt. Das muss hier nicht noch einmal ausgeführt werden.
Dass allerdings in Bezug auf die Qualität eines neuen Instruments des mobilen Bürgerservice – des Bürgerservicebusses – seitens der Verwaltung über Wochen um den heißen Brei geredet und geschrieben wurde bzw. in weiten Zügen ausweichend geantwortet wurde und wird, dass vor allem ein auch für die öffentliche Verwaltung mehr als nur beachtliches Prinzip im Grunde unbeachtet blieb, das muss an dieser Stelle noch einmal ins Wort gehoben werden.
Die jüngste Antwort der Verwaltung auf die Nachfragen zum Bürgerservicebus offenbart dies. Eine interne Arbeitsgruppe tagt einmal jährlich. Sie soll Fragen der Barrierefreiheit befassen. Allerdings waren die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren – in beiden Fällen häufen sich in den Vertretenen Gruppen Mobilitäts- und andere Einschränkungen – in den Grundprozess zur Entwicklung der Anforderungen an den mobilen Bürgerservicebus, der nunmehr nicht nur eine Ergänzungsfunktion zum stationären Netz der Bürgerservicebüros einnehmen muss, sondern dem vielmehr aufgrund vollzogener Schließungen solcher Bürgerservicebüros nun auch eine Ersatzfunktion zukommt, nicht einbezogen.
Das, was wir in der Verwaltung und für alle Planungsprozesse dringend brauchen, ist das Prinzip Accessibility by Design (auf gut deutsch: Barrierefreiheit by design). Im Produktdesign üblich. In manchen Bauplanungen auch. In der öffentlichen Verwaltung – und hier haben wir einen klaren Dissenz, Herr Oberbürgermeister, Herr Beigeordneter Hörning – wenn es um Planungen für Arbeitsplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und selbstverständlich für öffentlich zugängliche Einrichtungen geht, ist das nicht nur ein NICE TO HAVE (Interpretation, ob erforderlich), sondern es ist zwingende Rechtsvorschrift.
Im Blick nach vorn müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen, die Fehler der Vergangenheit hinter uns lassen und eine gute Konzeption zur Fortentwicklung des stationären und mobilen Bürgerservice auf den Weg bringen. Dafür ist dieser Antrag in seiner Neufassung 02 gedacht und entwickelt. Dabei müssen wir die Mängel der bestehenden stationären Bürgerservicebüros betrachten, einen Plan haben, wie und in welchen Zeitabläufen die behoben werden können und sollen. Und selbstverständlich muss betrachtet werden, wie der mobile Bürgerservice weiterentwickelt werden kann und muss, auch mit Blick auf die Frage der Barrierefreiheit. Eine integrierte Konzeption muss ebenso darstellen, wann und wie die peripheren Ortsteile über den mobilen Bürgerservice zu welchen bürgernahen Dienstleistungen Zugänglichkeit erhalten.

