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Bei Geschwindigkeitserhöhungen müssen Betroffene gehört werden!

Siegfried Schlegel

Seit Jahren müssen wir uns in Leipzig mit einer Entleerung von Wohnungen und Handelseinrichtungen an wichtigen Verkehrsstraßen beschäftigen, machen sich Politiker Gedanken über mangelndes Vertrauen und Desinteresse von Bürgerinnen und Bürger. Liegt aber nicht gerade in solchen Haltungen eine der Ursachen dafür?

Der Verwaltungsstandpunkt und das Abstimmungsergebnis des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau machen betroffen.

Seit Jahren müssen wir uns in Leipzig mit einer Entleerung von Wohnungen und Handelseinrichtungen an wichtigen Verkehrsstraßen beschäftigen, machen sich Politiker Gedanken über mangelndes Vertrauen und Desinteresse von Bürgerinnen und Bürger. Liegt aber nicht gerade in solchen Haltungen eine der Ursachen dafür?
Dabei haben die Stadtverwaltung aber auch Investoren bei Bauabsichten ebenso wie bei Entscheidungsfindungen schon vielfach gute Erfahrung damit gemacht, wenn vor Erlass von Anordnungen oder Bescheiden Betroffene informiert und angehört werden. Gerade die frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, ist ein Grund für zügige sowie nicht angefochtene Entscheidungen und damit Realisierung von Vorhaben, wofür Leipzig deutschlandweit bekannt ist.

Im Verwaltungsstandpunkt ist davon die Rede, dass ortskonkrete Geschwindigkeitsveränderungen im Hauptstraßennetz und Wohngebieten bei gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen nicht einmal der Befassung der Gremien des Stadtrates, der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte oder der Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung bedürfen. Nirgendwo steht aber, dass genau dies verboten ist. Dabei ist die Stadt Leipzig mit ihren Arbeitsgruppen wie Schulwegsicherheit seit vielen Jahren beispielgebend. Glücklicherweise wird und braucht niemand, zu erfahren welches Leid, welcher Schaden ohne die umgesetzten Verkehrssicherheitsmaßnahmen eingetreten wäre.Keiner stellt in Frage, dass verkehrliche Anordnungen den Bedingungen von Gesetz und Verordnungen entsprechen muss und niemand will der Staßenverkehrsbehörde „hoheitliche Akte“ entziehen. So konnten in der Vergangenheit und können manchmal Anregungen zur Verbesserungen der Verkehrssicherheit nicht in vorgeschlagener Weise umgesetzt werden, weil beispielsweise Fußgängerüberwege in Straßen mit Straßenbahn nicht zulässig und tatsächlich gefährdend sind. Gleiches betrifft zusätzliche überflüssige Informationsschilder, wenn durch Fußgängerüberwege, 30 km/h-Abschnitte, oder Schild 132 „Achtung Kinder“ von den Verkehrsteilnehmern zwingend einzuhaltende Vorschriften angeordnet sind.

Die Straßenverkehrsbehörde nach keinem Gesetz und keiner Verordnung verpflichtet, innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeiten über 50 km/h festzulegen. Vielmehr erfolgte die Wiedereinführung höherer Geschwindigkeiten auf Grund von Initiativen einzelner Interessengruppen bzw. von Stadträten. Somit ist es nur vernünftig, alle unmittelbar Betroffenen, vor einer solchen Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Wir wollen, dass bei Geschwindigkeitserhöhungen über die ortsüblichen 50 bzw. 30 km/h hinaus, für die sich einzelne Interessengruppen stark machen, es keine Einzelfallentscheidung der Behörde sein soll, ob Betroffene angehört werden oder nicht.

Aktuell erfolgten die Geschwindigkeitserhöhungen zeitgleich mit der Überarbeitung, des Stadtentwicklungsplanes Verkehr im öffentlichen Raum. Deshalb hatten wir diesen Antrag als Ergänzungsantrag zum STEP Verkehr gestellt, der nunmehr als eigenständiger Antrag behandelt wird. Dies ist für das Anliegen unerheblich.

Sicherheit im Straßenverkehr geht alle an und es sollen alle erreicht werden. Darum ist es nur vernünftig, wenn durch Information und Anhörung Betroffener, diese von der Richtigkeit der zu treffenden Entscheidungen, auch einer Geschwindig-keitserhöhung, durch Information und bei Anhörungen überzeugt werden, dass dies vernünftig ist und keine Gefährdungen entstehen.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

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