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Bebauungsplan 356 „Hallesche Straße, Gemarkung Hänichen“

Dr. Bernhard Brand

Der Bebauungsplan 356 „Hallesche Straße, Gemarkung Hänichen“ verfolgt das Ziel, solche Einzelhandelsbetriebe zu verhindern, die negative oder sogar schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben können. 

Eine Steuerung dieser Ansiedlung nach § 34 Baugesetzbuch ist nach jetziger Baugesetzeslage nicht mehr möglich, deshalb die Forderung nach einem Bebauungsplan.

Es soll ein einfacher Bebauungsplan sein, so dass ein Baugesuch zurückgestellt oder eine Veränderungssperre erlassen werden kann. 

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss abgelehnt !!! 

Hat der Rat mit dieser Entscheidung an die denkmalgeschützte Krimlindenallee südlich der Straßenbahntrasse gedacht?

Hat der Ortschaftsrat daran gedacht, eine Fläche für die künftige Straßenbahn-Wendeschleife auszuweisen, damit diese nicht im künftigen Wohngebiet „Am Heidegraben“ entstehen muss?

Mit einer Wendeschleife an der Stadtgrenze wären Grundschule und Kindergarten am Freirodaer Weg so mit der Straßenbahn erreichbar. 

Mit dem Bau der Wendeschleife in Hänichen wäre auch die Gelegenheit gegeben, den katastrophalen Zustand der jetzigen Haltestelle zu beenden. Die Haltestelle könnte behindertengerecht ausgebaut und die Unterstände für Fahrgäste massiv und unzerstörbar errichtet werden. – Hat der Ortschaftsrat daran gedacht? 

Ein positives Votum für den Aufstellungsbeschluss heute verhindert nichtgewollte Ansiedlung von Großmärkten und lässt Zeit, über die Nutzung des Geländes am Bismarkturm nachzudenken.

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