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Bauherrenfunktion durch Übertragung weiterer Aufgaben in das Dezernat Stadtentwicklung und Bau qualifizieren

Siegfried Schlegel

Zu den Anträgen für den Haushaltplanentwurf 2003, die ins Verfahren verwiesen wurden, gehörte der vorliegende Antrag, der vorschlägt, dem Oberbürgermeister zu empfehlen, die Bauherrenfunktion durch Übertragung weiterer Aufgaben in das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, zu qualifizieren.

Zu den Anträgen für den Haushaltplanentwurf 2003, die ins Verfahren verwiesen wurden, gehörte der vorliegende Antrag, der vorschlägt, dem Oberbürgermeister zu empfehlen, die Bauherrenfunktion durch Übertragung weiterer Aufgaben in das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, zu qualifizieren. Anlass für uns waren die mehrfach eingetretenen Diskrepanzen zwischen Beschlusslage und Kostenentwicklung beim Bildermuseum. Deshalb ist unserer Ansicht nach die Verantwortung spätestens in der Phase der Erarbeitung von Bau- und Finanzierungsbeschlüssen zu Hochbauten den Spezialisten im Hochbauamt zu übertragen. Während wahlweise die Verantwortung bei der Erarbeitung des Planungsbeschlusses sowohl vom Bauherren- oder vom Hochbauamt bei Einbeziehung des jeweils anderen Amtes wahrgenommen werden kann, sollte spätestens ab der Phase der Erarbeitung der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse grundsätzlich die Verantwortung beim Hochbauamt liegen.

Es ist erforderlich, alle Kosten zu planen und explizit auszuweisen. Dazu gehören neben den Bauhauptleistungen auch Grundstückskosten bzw. die Baunebenkosten sowie notwendige Kosten für Umzüge, Miete für Interimsstandorte bzw. Provisorien sowie Aufwendungen zur Herstellung der vollständigen Nutzungsfähigkeit. Das Hochbauamt muss bei Wahrnahme dieser Verantwortung zugleich das jeweilige Fachamt und die zukünftigen Nutzer einbeziehen. Dem Fachamt kommt mit der Erstellung der Vorgaben bezüglich der Nutzungsanforderungen weiterhin eine große Verantwortung zu. Für öffentliche Vorhaben ist eine „Kostenberechnung“ nach DIN 276 zur Ermittlung und Gliederung der Kosten für Maßnahmen zur Herstellung (Neubau), Umbau und Modernisierung von Bauwerken sowie damit zusammenhängender Aufwendungen zwingend vorgeschrieben. Diese Berechnung ist aber relativ grob. Für standardisierte Gebäude liegen regelmäßig aktualisierte Daten vor. Diese sind aber nur bedingt für Spezialbauwerke wie z. B. ein Bildermuseum oder die Rekonstruktion denkmalgeschützter Bauten nutzbar. Deshalb wurde wiederholt im Vergabegremium vorgeschlagen, für diese Vorhaben „Kostenanschläge“ durch die Planer erstellen zu lassen. Das bedeutet, dass auf der Grundlage der endgültigen und vollständigen Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen den Berechnungen für Brandschutz und für stadt- und gebäudetechnischen Anlagen die Leistungsverzeichnisse vom Planer in gleicher Weise kalkuliert und verpreist werden, wie dies die Bieter bei der Angebotserarbeitung tun. Dadurch wird eine höhere Genauigkeit der zu erwartenden Kosten erzielt. Der Bildermuseumsneubau führte erneut vor Augen, dass jede Bauverzögerung an einem Bauvorhaben zu höheren Kosten durch längere Einmietungen in Interimsstandorte, Personalkosten sowie Nachforderungen von Baufirmen und schnell sogar zu Mehrkosten in zweistellige Millionenhöhe führen.

Durch die klare Trennung der Aufgaben zwischen Hochbauamt und den Ämtern der künftigen Nutzer können nachträgliche Wünsche schwerer willkürlich einfließen und eine schärfere Kostenkontrolle wird durchgesetzt . Es ist dann nicht so leicht möglich, Sonderwünsche zu „vermauscheln“. Zur Verbesserung der Disziplin bedürfen nur noch unbedingt notwendigen Planänderungen der auch Zustimmung des Stadtrates nach Beratung in den zuständigen Ausschlüssen. Dieser trägt neben dem OBM letztlich auch die politische Verantwortung und muss deshalb auch in die Entscheidungsfindungen einbezogen werden. Bei Fragen der Stadtplanung ist dies schon seit vielen Jahren gängige Praxis.Leipzig ist wie viele Kommunen eine arme Stadt und darf deshalb nicht billig bauen.
Um so wichtiger ist es, dass Investitionsvorhaben vorab intensiv auf Größe, Funktionalität und Langzeitnutzung, vor allem aber auf die zukünftige Auslastung sowie Betreibungs- und Instandhaltungskosten, intensiv geprüft werden. Es ist eine alte Erfahrung auf dem Bau, dass über die Effektivität eines Bauvorhabens in den frühen Phasen der Vorbereitung, bei der Investitionsentscheidung zu ca. 60 in der Planung zu ca. 30% entschieden werden, so dass in der Baudurchführung Einsparungsmöglichkeiten mit ca. 10% stark begrenzt sind. Teurer kann es jedoch zu jeder Zeit werden.

Bereits im vergangenen Jahr wiesen wir im Zusammenhang mit der Herstellung der Kostensicherheit beim Bildermuseum darauf hin, dass der Architekt und Planer seinem Bauherrn nicht nur eine funktionell und gestalterisch gute Planung schuldet , sondern ebenso eine einwandfreie technische Konstruktion, die im vorgegebenen Kostenrahmen realisierbar sein muss. Selbstverständlich braucht Leipzig gute Architektur, die bei entsprechender Kreativität aber nicht unnötig teuer sein muss, wie die Mehrzwecksporthalle „Leipzig-Arena“ oder der Schwimmhalle „Grünauer Welle“ zeigen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass im Ergebnis von Wettbewerbsverfahren Entwürfe realisiert werden, die den Kostenrahmen erheblich überschreiten und Architekten versuchen, „koste es, was es wolle“ , künstlerische Ideen durchzusetzen. Dafür stehen Architekten und Wettbewerbsjuroren, Verwaltung aber auch der Stadtrat in einer hohen Verantwortung. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag

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