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HP 148-11 Bereitstellung von weiteren Mitteln für Investitionen in Kindertagesstätten

Juliane Nagel, Margitta Hollick, Skadi Jennicke

Von den vom Freistaat Sachsen zusätzlich bereitgestellten Mitteln für Investitionen werden 1.000.000,- Euro als Investitionszuschuss für die Sanierung von Kindertagesstätten eingestellt.

Begründung:

Im Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig sind lediglich 1.000.000,- Euro für die Sanierung von Kindertagesstätten eingestellt. Das reicht bei Weitem nicht, um den gewaltigen Sanierungsstau (40.000.000,- Euro) in den Einrichtungen abzubauen. Des Weiteren sind Investitionen zur Schaffung weiterer Plätze dringlich. Ansonsten ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht mehr gesichert. Dem Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz kann so nicht mehr entsprochen werden.

Da das Land die zweckgebundene Investitionsförderung für Kindertagesstätten auf Null fährt, dafür aber nicht zweckgebundene Investitionsmittel zur Verfügung stellt, sollten zumindest ein Teil dieser Mittel für Investitionen im Bereich Kindertagesstätten genutzt werden.

Mögliche Deckungsquelle:
Bereit gestellte Mittel des Freistaates Sachsen für Investitionen

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