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HP 066-11 Erhöhung der Mittel für Kosten der Unterkunft auf 4,25 €/m2

Siegfried Schlegel

Der Anteil für die Nettokaltmiete bei den Kosten der Unterkunft wird in Anpassung an die Mietentwicklung vergleichbarer Wohnungen nach dem Leipziger Mietspiegel von bisher 3,85 €/m2 auf 4,25 €/m2  erhöht. Die zusätzlichen Kosten sind gegenüber dem Bund und dem Freistaat geltend zu machen.


Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Kommunen wurde in Leipzig die Nettokaltmiete bei den Kosten der Unterkunft nicht durch Stadtratsbeschluss festgesetzt. Wiederholt wurde darauf verwiesen , dass dies nicht erforderlich sei, da sich diese Höhe nach den Daten des Leipziger Mietspiegels bemisst. Die Nettokaltmiete von 3,85 €/m2 blieb aber seit der Einführung von ALG II  unverändert, obwohl die durchschnittliche Nettokaltmiete in den letzten Jahren weiter angestiegen ist.
Schon heute legen die kommunale LWB, die Wohnungsgenossenschaften  und private Vermieter in Leipzig jeden Monat mindestens 0,30 € für jeden Quadratmeter auf die von der ARGE gezahlten 3,85 €/m2 Nettokaltmiete drauf, um die tatsächlichen Kosten einigermaßen zu decken. Bei 20 % Bedarfshaushalten gewähren die Leipziger Wohnungsunternehmen eine Sozialrendite von über 2,8 Mio. € im Jahr, welche die ARGE und die Stadt eigentlich mit Einnahmen von Bund und Land aufbringen müssten. Die derzeit von der ARGE übernommene Nettokaltmiete liegt in Leipzig mit 3,85 €/m2 deutlich unter der in vergleichbaren  Kommunen  wie Chemnitz und Dresden festgesetzten  4,30 €/m2 bzw. 4,35 €/m2. Die ARGE hat die Mehrkosten der Anpassung bei Bund und Land geltend zu machen.

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