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HP 054-11 Einsparung der Mittel für Kaufpreisminderung Ärztehäuser

Fraktion DIE LINKE
  1. Die Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Anspruchssteller Verhandlungen mit der Zielstellung zu führen, die Forderung auf Kaufpreisminderung abzuwehren und u. U. den Rechtsweg zu beschreiten.
  2. In einer Informationsvorlage sind objektkonkret die zum Zeitpunkt der Ausschreibung und der Verkaufsverhandlungen verdeckten Mängel aufzulisten und zu erläutern.


Begründung

Die Gründe für die Forderung auf nachträgliche Kaufpreisminderung für Ärztehäuser konnten bisher nicht schlüssig dargestellt werden, da seit der Ausschreibung bis zum Verkauf seitens der Stadt keine Veränderungen vorgenommen wurden. Außerdem wurde die Verkaufsentscheidung auf der Grundlage eines Angebotes des Käufers im Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens gefasst. Bei den ehemaligen Ambulanzen in Grünau handelt es sich um einen Gebäudetyp, der ein Wiederverwendungsprojekt zur Grundlage hat. Zugehörige Anpassprojekte beziehen sich allenfalls auf die standortbezogene stadttechnische Erschließung. Außerdem ist die Stadt verpflichtet, Grundstücke und Immobilien zum Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufes zu veräußern, der durch eine nachträgliche Kaufpreisminderung nicht unterlaufen werden darf.

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