HP 035-12 Kofinanzierung des Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors durch die Stadt
Zur Finanzierung eines Modellprojektes „Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor“ (ÖBS) mit einem vom DGB geforderten Mindestlohn für ca. 300 Beschäftigte werden Mittel aus dem Bereich Kosten der Unterkunft in Höhe von 1 Mio. Euro unter dem Vorbehalt der Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt.
Begründung:
Mit dem Antrag A 165 „Erarbeitung eines Konzeptes für ein Modellprojekt des Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)“ der Fraktion DIE LINKE soll ein neuer Weg für die öffentlich geförderte Beschäftigung eingeschlagen werden. In seiner Begründung wird auf die jüngsten Kürzungspläne der Bundesregierung in diesem Bereich verwiesen, der eine solche Neuorientierung erforderlich macht.
Der Änderungsantrag zum Entwurf des Haushaltsplanes 2012 will die städtischen Mittel zu ihrer Umsetzung sichern, die durch entsprechende Gelder des Freistaates und der Bundesagentur für Arbeit zu ergänzen sind. Der Zugriff auf die Mittel für die Sicherung der Kosten der Unterkunft (KdU) und deren Umschichtung wird möglich, da sich hier bei einem solchen Projekt entsprechende Einsparungen ergeben.
Der Antrag wurde abgelehnt.
