HP 029/13 Einstellung von Mitteln für die bauliche Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten
Für die bauliche Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten werden 50.000,- Euro eingestellt.
Begründung:
Seit vielen Jahren stehen für die bauliche Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten keinerlei Mittel zur Verfügung. Die Einrichtungen wurden auf Verschleiß gefahren. Entsprechend ist deren Zustand. Um Schließungen zu verhindern, sind Mittel für die bauliche Unterhaltung dringlichst erforderlich.
Mögliche Deckungsquelle:
siehe Antrag Nr. 064 „Änderung Planansatz für Zinsaufwendungen“ der Fraktion DIE LINKE
Der Antrag wurde angenommen.
