HP 003-11 Einsatz von Aufwertungsmitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost
Mindestens 50 % der Aufwertungsmittel für den Stadtumbau werden in innerstädtischen Ortsteilen zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen sowie zur Umfeldverbesserung und für soziale Projekte der Unternehmen eingesetzt, welche aktiv Rückbau betrieben haben und betreiben.
Begründung:
Auch wenn es im Einzelfall sinnvoll sein kann, gezielt Fördermittel in einzelne Vorhaben in jenen Stadtquartieren einzusetzen, welche außerhalb der Fördergebiete liegen und deshalb nicht in den Genuss der Städtebauförderung gelangen, so müssen entsprechend der Grundzielstellung des Bundesprogramms zur Stadtumbauförderung Aufwertungen vorrangig in den Abrissortsteilen erfolgen. Davon sollen vor allem jene Unternehmen partizipieren, welche die Hauptlast des Abrisses und damit der eigenen Vermögensvernichtung zu tragen haben. Entsprechend der sächsischen Sonderregelungen kann dies vordergründig auch in innerstädtischen Wohnquartieren erfolgen.
