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A 42 Kürzung der Sachverständigen- und Gerichtskosten

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Sachverständigen- und Gerichtskosten sind über alle Unterabschnitte um 2.000.000,- Euro auf 3.963.450,- Euro zu kürzen.

Begründung:

Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2008 und dem Haushaltsansatz 2009 liegt für 2010 eine deutliche Erhöhung der Sachverständigen- und Gerichtskosten vor.

Die Haushaltsrechnung 2008 ergab für Sachverständigen- und Gerichtskosten einen Wert von 796.378,- Euro. 2010 sollen diese die Höhe von 5.963.450,- Euro erreichen, das ist mehr als das 7-fache. Das ist unter Gesichtspunkten der Haushaltskonsolidierung nicht zu vertreten. Das gilt auch, wenn durch das Projekt NKF erhöhende Faktoren begründet sind.

Die Prüfung der Sinnhaftigkeit von Gutachten hinsichtlich ihrer Ergebnisse ist dringend geboten. Es kann keine dauerhafte und nachhaltige Lösung sein, Stellenplankürzungen vergangener Jahre durch externe Leistungen auszugleichen.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung

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