A 10350 25/26 Straßenbegleitgrün
Beschlussvorschlag
Für die Erstellung und Umsetzung eines gesamtstädtischen ökologischen Pflegekonzeptes für Verkehrsflächen entsprechend des Beschlusses VII-A-00634-NF-01 werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zusätzlich 300.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel werden unter anderem für die Aufnahme der Verkehrsgrünflächen in das Grünflächenkataster, die Zusammenführung von Daten für ein gesamtstädtisches Grünflächenmanagement, die Pflegekosten des Verkehrsgrüns und die Überarbeitung der „Standards für Straßenbegleitgrün“ aufgewendet.
Am 14. Oktober 2020 beschloss der Leipziger Stadtrat, dass bis zum Jahr 2026 1/3 der Fläche des Straßenbegleitgrüns ökologisch gepflegt werden sollen (VII-A-00634-NF-01). Für die Umsetzung des Beschlusses müssen jedoch die Verkehrsgrünflächen mit Grünflächenkataster verknüpft die “Standards für Straßenbegleitgrün” überarbeitet werden. Das geht aus mehreren Ratsanfragen (z.B. VII-F-08597) hervor.
