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A 10347 25/26 Arbeitsfähigkeit des Sozialamtes sicherstellen: Stellenmehrbedarfe bei Eingliederungshilfe und der Rechts- und Widerspruchsstelle im Sozialamt gewährleisten

SR J. Nagel, SR Dr. V. Külow

Beschlussvorschlag

Der Personalansatz im Stellenplan des Sozialamtes wird im Jahr 2025 um 510 VzÄ und im Jahr 2026 um 10,0 VzÄ zur Sicherstellung der Arbeit der Organisationseinheiten Eingliederungshilfe und der Rechts- und Widerspruchsstelle erhöht.

Der vorliegende Stellenplan spiegelt nicht die dringenden Bedarfe für die Arbeit des Sozialamts wieder. Insbesondere in der Eingliederungshilfe, die mit allen Fragen um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung befasst ist, und im Bereich der Rechts- und Widerspruchsstelle, die für die Beratung, Information und Beantragung von Sozialhilfe und anderen Hilfen zuständig ist, gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. Dies sagen nicht nur die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung sondern auch die bestehende Überlastung der Mitarbeitenden. Die Zahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die sich an diese Stellen wenden, steigt. Die angestrebten Effekte von Digitalisierungsprozessen werden in diesen Bereichen nicht so schnell greifen, wie erhofft. Um die Arbeitsfähigkeit der Organisationseinheiten zu gewährleisten, die Mitarbeitenden zu entlasten und den Bedarfen von Hilfesuchenden in einem vertretbaren Zeitraum entgegenzukommen, werden Stellenerhöhungen beantragt, die hälftig auf die benannten Bereiche aufgeteilt werden sollen.

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