A 10283 25/26 Aufbau eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ab 2025
Beschlussvorschlag
In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“ (siehe VII-A-09092-NF-02) wird ab 2025 ein Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst mit einer Facharzt- bzw. Fachärztinnenstelle und einer sozialpädagogischen Stelle eingerichtet; dafür werden zusätzliche Mittel für das Jahr 2025 in Höhe von 180.000 EUR und 2026 in Höhe von 185.000 EUR bereitgestellt.
In der Ratsversammlung vom 28. Februar 2024 wurde der Antrag „Das kommunale Netzwerk für die Familien, die mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung konfrontiert sind, stärken!“ beschlossen. Unter 4. heißt es dort: „Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt aus dem Gesundheitsamt heraus am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu etablieren, der insbesondere die Aufgaben zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Familienverbünden mit komplexem Hilfe- und ggf. Behandlungsbedarf - analog der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Erwachsenenbereich – wahrnimmt. Damit werden die im Zweiten Kommunalen Psychiatrieplan (VII-DS-00500) verankerten gemeindepsychiatrischen Versorgungsziele auch für den Kinder- und Jugendbereich umgesetzt.“
Dieser Beschlusspunkt wurde bislang nicht umgesetzt und entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 bisher nicht eingeplant.
