A 0203 Erhöhung des Planansatzes Gemeindeanteil Einkommensteuer für das Haushaltsjahr 2020
Der Planansatz für den Gemeindeanteil Einkommensteuer steigt im Haushaltsplan 2020 um 5 Mio. EUR auf 200 Mio. EUR (2020).
Begründung:
Im aktuellen Herbstgutachten der Bundesregierung vom 11.10.2018 wird auch für die kommenden zwei Jahre eine wirtschaftlich stabile Entwicklung in der Bundesrepublik prognostiziert. So soll u. a. das Bruttoinlandprodukt in den Jahren 2019 und 2020 um konstant 1,8 % p. a. steigen (2017: 2,2 %, 2018: 1,8 %).
Weiterhin stellte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner Oktobersitzung u. a. fest, dass die Gemeindesteuereinnahmen in den Jahren 2019 und 2020 um robuste, durchschnittliche 5,7 % p. a. voraussichtlich steigen werden (zum Vergleich: 2016: + 7,1 %, 2017: 6,3 %, 2018 - vorläufig- 5,9 % p. a.) Dabei soll - so die Steuerschätzer - der Gemeindeanteil Einkommensteuer überdurchschnittlich um 6,25 % p. a. (2016-2018: durchschnittlich plus: 5,4 % p. a.) für die Jahre 2019/20 steigen.
Nach unserer Analyse (siehe Anlage) lag das Ist- Einkommensteueraufkommen in den letzten sechs Jahren (2012-2017) im Durchschnitt um ca. 6,1 Mio. EUR höher als der Planansatz. Im Jahr 2016 wich das Ergebnis sogar um ca. 9 Mio. EUR vom Planansatz ab.
Aus diesen o. g. Gründen halten wir die Erhöhung des Planansatzes von 5 Mio. EUR p. a. für den Haushaltsplan 2020 für richtig und notwendig.
