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A 0196/21 Ausstattung der Senior*innen-Begegnungsstätten mit Technik

SR J. Nagel, SR Dr. V. Külow, SR S. Pellmann

Jede Einrichtung der offenen Senior*innenarbeit (mit Modul Begegnung 25 h Öffnung) erhält einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.500 Euro für die Beschaffung digitaler Technik. Laut Teilfachplan offene Senior*innenarbeit (VI-DS-06949) sind das 22 Einrichtungen („Neue Struktur“, s. S. 41f; 22 x 1.500 Euro = 33.000 Euro).

Begründung:
Offene Begegnungsstätten sind Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren, um niedrigschwellige Hilfsangebote zu nutzen, Gruppenangebote wahrzunehmen oder sich beraten zu lassen. So möchten ältere Menschen beispielsweise Unterstützung der Senior*innenbüros bei der Suche einer altersgerechten Wohnung via Internet, bei der online-Buchung eines Termins im Bürgeramt oder beim Skypen. Für vergleichbare Dienstleistungen ist digitale Technik zwingend notwendig.

Auch im Rahmen von Veranstaltungen und Kursen oder bei der Präsentation vom Filmen und Fotos ist aktuelle Techniknutzung Voraussetzung. So sollte es zum Standard einer Seniorenbegegnungsstätte gehören, mit einem Laptop und Beamer für die verschiedenen Bildungs- und Gruppenangebote ausgestattet zu sein.

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