A 0187 Umsetzung der Konzeption für den Mariannenpark
Ausgehend vom Ratsbeschluss VI-A-01341 „Aufwertung des Mariannenparks“ vom Juni 2016 werden für die Umsetzung des Konzeptes für das Jahr 2019 85.000 Euro für Rosenrabatte und Rondell und für das Jahr 2020 250.000 für die Planung und den Bau (einschließlich Bürgerbeteiligung) weiterer Maßnahmen wie ehemaliger Thälmannhain und Umfeld eingestellt.
Begründung:
Der Mariannenpark ist ein Kulturdenkmal nach § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG). Er ist ein seltenes und bedeutendes Beispiel eines Volksparks im architektonischen Stil des früheren 20. Jahrhunderts, von dem es kaum noch vergleichbare, relativ unverfälschte Volksparks dieser Größenordnung gibt.
Der Mariannenpark ist als Gartendenkmal in die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Leipzig eingetragen. An seiner Erhaltung besteht aufgrund seiner städtebaulichen, geschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung ein öffentliches Interesse. Deshalb wurde bereits im Jahr 1994 für die Parkanlage eine denkmalpflegerische Konzeption erstellt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 22.6.2016 wurden Planungsmittel in Höhe von 35.000 Euro beschlossen, um eine aktuelle Konzeption zum Erhalt und zur Entwicklung des Mariannenparks zu erstellen. Allerdings fehlen für die Umsetzung des Konzeptes die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2019/2020. Dies soll nun mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag korrigiert werden.
