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A 0183/21/22 Extrabedarfe Erstausstattung neuer und erweiterter Schulen

SR Marco Götze, SR Oliver Gebhardt, SR Dr. Adam Bednarsky

Es wird ein zusätzlicher Fonds von 100.000 € jährlich zur flexiblen unterjährigen Deckung erhöhter Extrabedarfe bei der Erstausstattung neu errichteter Schulen bezüglich Einrichtung, Ausstattung und Lehr- und Lernmittel sowie für in ihren Kapazitäten erweiterte Schulen in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Neue Schulen haben einen auf der Hand liegenden erhöhten Aufwand an Aufwendungen für Einrichtung, Ausstattung und Lehr- und Lernmittel in der Errichtungsphase, der bisher noch nicht flexibel genug bearbeitet werden kann. Schulen müssen derzeit oft sehr langfristig Mehrbedarfe beantragen. Obwohl von vornherein klar ist, dass sich viele Bedürfnisse der Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel erst im Anfangs- bzw. Erweiterungsbetrieb konkret einstellen und ergeben, muss noch zu viel langfristig vorhergeplant werden. Damit fallen Schulen und Verwaltung schnelles unterjähriges Reagieren schwer. Der Fonds soll durch die unterjährige Möglichkeit von Mittelbeantragungen die Flexibilität in dieser Frage erhöhen und die zur Verfügung stehenden Mittel dafür steigern. Damit kann flexibel nach kurzfristigen Anträgen auf Engpässe reagiert werden.

 

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