A 0176/21/22 Fortführung des erfolgreichen Präventionsprojekts "Wandelhalle Sucht"
Zur Fortführung des erfolgreichen Präventionsprojekts „Wandelhalle Sucht“ werden im Doppel-Haushalt 2021/2022 insgesamt 70.000 EUR (2021 25.000 EUR und 2022 45.000 EUR) zusätzlich eingestellt. Die Mittel fließen in die Aufstockung der entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe.
Begründung:
Das seit 2007 erfolgreiche und bekannte Präventionsprojekt „Wandelhalle Sucht“ an der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle „Regenbogen“ des Städtischen Klinikums „St. Georg“ Leipzig zählt mit jährlich 1.700 erreichten Schülerinnen und Schülern bei ca. 130 Veranstaltungen zu den größten Präventionsprojekten der Stadt Leipzig zu den Themen Alkohol, Mischkonsum, Missbrauch und Abhängigkeit. Das Projekt ist zu einem Markenbaustein der Suchtprävention für viele junge Menschen geworden und verfügt damit über eine Strahlkraft für ganz Leipzig und wirkt inzwischen über die Stadtregion hinaus.
Das Vorhaben muss zum 1. Januar 2021 eingestellt werden. Grund ist die Tatsache, dass die vorgeschlagene Regelfinanzierung im Zentrum für Drogenhilfe seit 2017 nicht umgesetzt wird. Seit 2007 wird das Präventionsprojekt durch Spenden und Förder- bzw. Stiftungsgelder Dritter wie der AOK Plus - akquiriert durch den Förderverein Zentrum für Drogenhilfe e. V. – finanziert. Diese Förderungen stellen aber keine Dauerförderungen dar, weshalb nach mehreren Jahren erfolgreicher Projektarbeit eine Regelfinanzierung notwendig ist.
Seit 2017 laufen mit der Stadt Leipzig und dem Gesundheitsamt die entsprechenden Verhandlungen, die aber bislang nicht zur Absicherung der „Wandelhalle Sucht“ geführt haben. Mit Blick auf die dynamische demografische Entwicklung in Leipzig und die notwendige fachliche Begleitung junger Menschen ist die endgültige Implementierung der „Wandelhalle Sucht“ ins strukturelle Leistungssystem der ambulanten
Suchthilfe in Leipzig unabdingbar.
