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A 0175/21/22 Kredite für Kleingewerbetreibende (Mikrokredite)

Fraktion DIE LINKE

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig mit dem Ziel der Einrichtung eines Darlehensfonds zur Finanzierung von Mikrokrediten für Kleingewerbe/Kleinunternehmen im Umfang von 500.000 EUR aufzunehmen. In den Haushaltsjahren 2021 und 2022 sollen Kreditmittel in Höhe von jeweils 250.000 EUR bereitgestellt werden. Die Sicherungseinlage beträgt 70.000 EUR. Der Darlehensfonds wird als revolvierender Fonds errichtet, die Erträge werden thesauriert.

2. Das Kreditangebot wendet sich an kleine Unternehmen des Einzelhandels, Dienstleistungsgewerbes, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Handwerks und der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die insbesondere pandemiefolgebedingt Überbrückungsfinanzierungen benötigen.

3. Die Beteiligung der Stadt Leipzig am Darlehensfonds beträgt 320.000 EUR. Die Stadt Leipzig zahlt in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 EUR bzw. 120.000 EUR ein.

4. Durch das Dezernat Wirtschaft und Arbeit sind andere Förderer des Fonds einzuwerben, damit die differente Summe noch innerhalb der Haushaltsjahre in den Fonds eingezahlt wird.

Begründung:
Nach wie vor haben vor allem Kleinunternehmen und Gründer*innen mit wettbewerbswidrigen Behinderungen zu kämpfen. Insbesondere ist für sie oftmals der Zugang zu Kreditfinanzierungen im Bereich niedriger Nettokreditbeträge erschwert. Oftmals verweigern Banken und Kreditinstitute hierfür eine Darlehensvergabe. Deshalb wurde mit Ratsbeschluss am 24.03.2010 aus dem Rahmen der Förderprojekte des Bundes „Mikrofinanzierung in Quartieren“ (MIQUA) und „Mikrokreditfonds Deutschland“ (ESF-Mittel) die Möglichkeit der Finanzierung geschaffen. Im Jahr 2015 lief diese Finanzierung aus, da die Quellen vom Bund für die Vergabe von Mikrokrediten ausfielen. Die Situation für Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer*innen ist auch wegen der Zinspolitik der EZB eher noch schwieriger geworden. In Folge der Pandemie und der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen sind für kleine Unternehmen des Einzelhandels, des Dienstleistungsgewerbes, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Handwerks und der Kultur- und Veranstaltungsbranche kurzfristige Überbrückungsfinanzierungen erforderlich.

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