A 0170 21/22 Neufassung Mittel für ehrenamtlichen Klimaschutz
Für die Unterstützung des ehrenamtlichen Klimaschutzes im Rahmen der Fachförderung werden im Jahr 2021 zusätzliche Mittel i. H. v. 150.000 EUR und im Jahr 2022 zusätzliche Mittel i. H. v. 300.000 EUR bereitgestellt.
Mit diesen Haushaltsmitteln sind die Bürgereinwände:
BE 0065/21/22 (Klimaschutz offen kommunizieren),
BE 0066/21/22 (Proaktive Bürgerbeteiligung beim Klimaschutz),
BE 0069/21/22 (Klimaanpassung effektiv in der Verwaltung verankern),
BE 0139/21/22 (Energiestandort Leipzig mit einem Naturschutzangebot verbinden) und
BE 0140/21/22 (Solarzellen)
erneut fachlich zu prüfen und der Mitteleinsatz für Projekte im Bereich Klimawandel und Klimaanpassung zu priorisieren. Die vorgenannten Bürgereinwände werden unter den A 0170/21/22 subsumiert. Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz verfügt über keine eigene Fachförderrichtlinie, weshalb die Mittelverwendung über die bestehende Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz favorisiert wird, um einen zeitnahen, effektiven Mittelabfluss sicherzustellen. Die fachliche Prüfung und Bewertung der diesbezüglichen Förderanträge wird durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz erfolgen.
Begründung:
Die positive Verwaltungsmeinung, welche eine Mittelerhöhung für die Fachförderrichtlinie des AfU´s vorsieht ist zu begrüßen. Um der aber ebenso vorgeschlagenen Subsummierung der BE´s gerecht zu werden, ist ein stärkerer Aufwuchs nötig, da die BE´s sonst das von der Verwaltung vorgeschlagene Budget vollkommen aufzehren. Dies entspricht nicht der Intention des Ursprungsantrages.
