A 0165/21/22 Personalaufstockung im Amt für Stadtgrün und Gewässer
Im Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Mittel für 2 zusätzliche VzÄ für die Aufgaben Kommunaler Baumschutz in Baugenehmigungsverfahren und Umsetzung grünplanerischer Erfordernisse im Haushaltsplan 2021/2022 bereitgestellt (für 2021 in Höhe von 50.000 Euro und für 2022 in Höhe von 120.000 Euro).
Begründung:
Infolge des Wachstums der Einwohnerzahlen der Stadt Leipzig steigt insbesondere der Bedarf an Wohnraum und der zugehörigen Infrastruktur. Dies führte und führt weiterhin zu einem überproportionalen Aufschwung der Bautätigkeit und damit einhergehender Verdichtung in allen Stadtteilen. Bisher unbebaute, in der Regel mit Gehölzen bestandene Flächen werden zunehmend überbaut und der Gehölzbestand vernichtet. Die von Gehölzen ausgehenden vielfältigen positiven Wirkungen für die Allgemeinheit können durch nichts ersetzt werden.
Dies erfordert neben der regulären Vorgangsbearbeitung zusätzlich eine ständige Kontrolle der Einhaltung des Gehölzschutzes bei laufenden Bauvorhaben, die Intensivierung des Mahnwesens und der Überprüfungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Auflagen von Ersatzpflanzungen sowie die Einleitung von Maßnahmen des Verwaltungszwanges und die Durchführung von Verfahren nach OWiG zur Ahndung von Verstößen. Im Hinblick auf die bereits derzeit nicht ausreichende Personalausstattung der Struktureinheit sind diese Aufgaben nur durch Aufstockung des Personalbestandes leistbar.
Darüber hinaus ist dringend eine Personalaufstockung für die Begleitung und Umsetzung grünplanerischer Erfordernisse im Zusammenhang mit Stadtentwicklungsmaßnahmen (Eutritzscher Freiladebahnhof, Bayerischer Bahnhof usw.) erforderlich.
